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Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke will junge Beschäftigte besser vor prekärer Arbeit schützen. In ihrem Antrag (18/6362) schreiben die Abgeordneten, dass Deutschland zwar eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit habe, dies aber kein Grund zum Jubeln sei. Denn befristete Verträge, Niedriglöhne oder Leiharbeit würden vielfach den Arbeitsalltag von jungen Beschäftigten prägen.
Die Linke fordert in ihrem Antrag deshalb unter anderem, das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu ändern und darin die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung zu streichen. Aufgehoben werden sollen im TzBfG auch der Befristungsgrund "zur Erprobung" und die Möglichkeit zur "Haushaltsmittelbefristung". In das Gesetz aufgenommen werden soll die Regelung, wonach bei Vorliegen von sachlichen Gründen Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber höchstens zweimal aufeinanderfolgend abgeschlossen oder höchstens einmal verlängert werden können.
Zu weiteren Forderungen des Antrags zählen eine stärkere Begrenzung und Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen und ein Mitspracherecht von Betriebsräten in diesen Bereichen.
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