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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf am Markt für Vergleichsportale. Dies teilt sie in ihrer Antwort (18/7167) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6757) mit. Für die Darstellung von Preisen auf Preisvergleichsportalen würden die Vorgaben der Preisangabenverordnung gelten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in der Vorbemerkung darauf hingewiesen, dass Preise im Internet oft verändert würden und es passieren könne, dass zwei Verbrauchern beim selben Anbieter zum selben Zeitpunkt dasselbe Produkt zu unterschiedlichen Preisen angeboten werde.
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