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Berlin: (hib/HLE) Die Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie und speziell das "Konto für alle" sind Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Die Anhörung beginnt am Montag, den 25. Januar, um 12.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses und soll zwei Stunden dauern.
Grundlage der Anhörung ist der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (18/7204). Die Regierung will damit einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und somit auch für Flüchtlinge einführen. Danach sollen Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit haben, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Zu den grundlegenden Funktionen eines Basiskontos gehören nach Angaben der Bundesregierung das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Kreditinstitute dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen. Auch wenn Asylsuchende und Verbraucher ohne Aufenthaltstitel oft nicht in der Lage sind, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zu machen, soll es keine Aufweichung der Standards zur Verhinderung der Geldwäsche geben. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontoentgelten vor. Kreditinstitute sollen verpflichtet werden, die Verbraucher über Kosten für kontobezogene Dienstleistungen zu informieren. Der Wechsel zu einem anderen Kontoanbieter soll erleichtert werden.
Als Sachverständige sind geladen: Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände, BITKOM, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband, Deutsche Bundesbank, Deutscher Sparkassen und Giroverband, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Europäische Kommission, Europäische Zentralbank, Financial Action Task Force on Money Laundering, Professor Hugo Grote (Hochschule Koblenz, RheinAhrCampus Remagen), Jürgen Uthe (MasterCard Europe), Verband der Auslandsbanken, Pamela Wellmann (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen) und Wohnen im Eigentum - Die Wohneigentümer.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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