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Berlin: (hib/STO) Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/7311) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7143). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass sie "auf Grund des bis dahin ungesteuerten und unkontrollierten immensen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in das Bundesgebiet am 13. September 2015 Grenzkontrollen an den Binnengrenzen mit dem Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Landgrenze vorübergehend wieder eingeführt" habe. Dieses Vorgehen sei erforderlich gewesen, "um wieder zu einem geordneten Verfahren an der Binnengrenze bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms (einschließlich von Fahndungsüberprüfungen und erkennungsdienstlicher Maßnahmen an der Grenze und/oder im Inland) zu gelangen und Aspekten der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit Rechnung zu tragen".
Umfang und Intensität der Grenzkontrollen beschränkten sich auf das für die Sicherheit notwendige Maß und erfolgten lageangepasst im Rahmen des geltenden Rechts und der verfügbaren Personalressourcen, schreibt die Regierung weiter. Die temporäre Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen sei ein "wichtiges Instrumentarium, damit die Mitgliedstaaten nach Maßgabe der schengenrechtlichen Bestimmungen in eigener Souveränität rasch reagieren können".
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