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Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen internationalen Investitionsschutz- und Förderverträge, die oft auch Regelungen zu Investor-Staat-Schiedsverfahren enthalten, sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7515). Die Bundesregierung soll angeben, welche dieser Verträge Regeln enthalten, die dem Modell-Investitionsschutzvertrag des Bundeswirtschaftsministeriums vom Mai 2015 nicht entsprechen. Gefragt wird nach den Punkten, die in den jeweiligen Verträgen geändert werden müssten. Außerdem geht es um die Vereinbarkeit der geschlossenen Verträge mit dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Investitionsschiedsgerichtssystem.
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