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Berlin: (hib/HLE) Um das erste Finanzmarktnovellierungsgesetz geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 14. März 2016, ab 12.00 Uhr. Die Anhörung findet im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses statt und soll rund zwei Stunden dauern.
Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482). Darin sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation.
Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband der Wertpapierfirmen. Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), Deutsche Börse AG, Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Deutsches Aktieninstitut, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Europäische Kommission, Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Peter Mattil (Mattil & Kollegen, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht), Professor Andreas Oehler (Otto-Friedrich-Universität Bamberg) und Andreas W. Tilp (TILP Rechtsanwaltsgesellschaft).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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