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Berlin: (hib/PST) Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/7219) und damit eine weitere Maßnahme zur Finanzmarktstabilisierung mit geringfügigen Änderungen angenommen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die während der Finanzkrise zutage getretene Mängel beseitigen soll. Die Bilanzen mancher Banken und Versicherungen hatten sich damals als unzuverlässig erwiesen. Die Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung solcher Unternehmen auf. Im Ausschuss stimmten die Grünen gegen den Gesetzentwurf, alle anderen Fraktionen dafür. Am Donnerstag steht das Abschlussprüfungsreformgesetz in der Plenarsitzung zur Verabschiedung an.
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