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Berlin: (hib/EB) In der Türkei unterliegen Meinungs- und Pressefreiheit zunehmenden Einschränkungen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8217) auf eine Kleine Anfrage (18/7933) der Fraktion Die Linke hervor. Seit Verabschiedung des Türkei-Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission im November 2015 habe sich die Situation von Medien und Journalisten dort weiter verschlechtert.
Insgesamt 29 Journalisten befinden sich derzeit in der Türkei in Haft oder Untersuchungshaft, heißt es in der Antwort. Den meisten von ihnen würde vorgeworfen, dass sie terroristische Organisationen unterstützen. Dazu zähle die türkische Regierung insbesondere die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sowie Anhänger des Predigers Fethullah Gülen.
Seit Amtsantritt von Präsident Recep Tayyip Erdogan im August 2014 seien 1845 Klagen wegen Präsidentenbeleidigung erhoben worden. Über die genaue Anzahl der davon betroffenen Journalisten würden der Bundesregierung keine Kenntnisse vorliegen. Jedoch geht aus der Antwort hervor, dass sie insbesondere das Vorgehen gegen das Verlagshaus der Tageszeitung "Zaman" sowie gegen den ehemaligen Chefredakteur der Tageszeitung "Cumhuriyet" und seinen Ankara-Vertreter mit Sorge betrachte. Die Redakteure Can Dündar und Erdem Gül seien wegen "Spionage, Offenlegung von Staatsgeheimnissen und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" angeklagt. Der Prozessauftakt am 25. März sei vom deutschen Botschafter in der Türkei beobachtet worden.
Die Einschränkungen der Meinungsfreiheit beträfen die Kopenhagener Kriterien, bei denen der EU-Fortschrittsbericht insgesamt eine Verlangsamung des Reformtempos festgestellt habe. Die Kopenhagener Kriterien sind politische und wirtschaftliche Voraussetzungen, die EU-Beitrittskandidaten erfüllen müssen, um den EU-Vollmitgliedsstatus zu erhalten.
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