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Berlin: (hib/HLE) Die international operierenden deutschen Banken haben Beziehungen zu sogenannten Korrespondenzbanken. Dies sei bekannt, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7943). Die Regierung erläutert in der Antwort, welche Pflichten die Banken bei solchen Beziehungen haben und schildert auch die entsprechenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche. Eine Gesamtliste von Korrespondenzbankenbeziehungen liege der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht vor. Entsprechende Meldepflichten gebe es nicht.
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