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Berlin: (hib/HLE) Deutschland und Ruanda haben ein Luftverkehrsabkommen geschlossen, mit dem der internationale Fluglinienverkehr für deutsche Luftverkehrsunternehmen und die des Vertragspartners zwischen beiden Staaten auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt werden soll. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ruanda über den Luftverkehr (18/8296) eingebracht. Beide Länder gewähren sich damit gegenseitig die Rechte auf Überflug, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken, des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr.
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