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Das demokratische Gemeinwesen ist auf die Zivilgesellschaft und das Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Rund 23 Millionen Menschen aller Altersgruppen in Deutschland engagieren sich freiwillig und unentgeltlich in Sportvereinen und Kulturinitiativen, in sozialen und kirchlichen Einrichtungen, bei der Feuerwehr und den Rettungsdiensten für das Gemeinwohl. Sie bereichern mit ihrem Engagement das soziale und gesellschaftliche Leben und fördern den Zusammenhalt der Gesellschaft. Eine dauerhafte Aufgabe der Politik ist es, für engagementfreundliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Diesem Auftrag wird sich der neu konstituierte Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“, dem 13 Abgeordnete aus allen Fraktionen angehören, auch in der 18. Wahlperiode in besonderer Weise verpflichtet fühlen.
Zur Konstituierung des Unterausschusses erklärt der Vorsitzende Willi Brase: „Vor mehr als zehn Jahren hat die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ dem Deutschen Bundestag ihren Abschlussbericht vorgelegt. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement – auch dank des Einsatzes des Unterausschusses – sukzessive verbessert, in der letzten Legislaturperiode z. B. durch die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes und durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes. Es bleibt jedoch im Sinne der Engagierten weiterhin manches zu tun, z. B. im Bereich der Anerkennungskultur oder der Weiterentwicklung der Freiwilligendienste. Diesen Aufgaben wird sich der Unterausschuss bei seiner Arbeit intensiv widmen und wird dabei – wie bisher – den Dialog mit der Zivilgesellschaft suchen.“
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