Zeit:
Montag, 08. Juni 2015,
14 Uhr
Ort:
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Öffentliche Anhörung zum
- Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
BT-Drucksache 18/4654 - Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Umsetzungsstand der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (NSU-Untersuchungsausschuss)
BT-Drucksache 18/710 - Antrag der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Wirksame Alternativen zum nachrichtendienstlich arbeitenden Verfassungsschutz schaffen
BT-Drucksache 18/4682
Die Sachverständigen:
- Prof. Dr. Hartmut Aden, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Fachbereich 5 – Polizei- und Sicherheitsmanagement
- Prof. Dr. Matthias Bäcker, LL.M., Karlsruher Institut für Technologie
- Dr. Ehrhart Körting, Senator a. D., Berlin
- Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
- Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Roth LL.M., REDEKER SELLNER DAHS, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, Berlin
- Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, DKA Rechtsanwälte Fachanwälte, Berlin
- Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Universität Bayreuth, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht VII
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum anzumelden: innenausschuss@bundestag.de.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
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