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Zeit:
Mittwoch, 06. Mai 2015,
16 bis 17.30 Uhr
Ort:
Paul-Löbe-Haus, Saal 2.200
Die Kinderkommission teilt mit:
Kinder und Jugendliche haben nach Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention ein umfassendes Recht auf Bildung.
Dieses Recht muss nach Art. 29 ff. unter anderem darauf gerichtet sein, die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten der Kinder voll zur Entfaltung zu bringen. Wird dieses Recht in Deutschland angemessen umgesetzt?
Dieser und anderen Fragen möchte die Kinderkommission auf den Grund gehen und hat folgende Sachverständige eingeladen:
Interessierte Gäste melden sich bitte beim Sekretariat der Kinderkommission (Tel. 030 227-30551, kinderkommission@bundestag.de) unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums bis zum 4. Mai 2015 an. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Die Hausordnung des Deutschen Bundestages ist zu beachten.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
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