Zeit:
Montag, 21. September 2015,
16 Uhr
Ort:
Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Öffentliche Anhörung zum
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
BT-Drucksache 18/5088 - Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
BT-Drucksache 18/5171 - Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Auf Vorratsdatenspeicherung verzichten
BT-Drucksache 18/4971
Die Sachverständigen:
- Dr. Nikolaus Berger, Richter am Bundesgerichtshof, 5. Strafsenat, Leipzig
- Christoph Frank, Deutscher Richterbund e. V. (DRB), Vorsitzender Oberstaatsanwalt in Freiburg i.Br.
- Rainer Franosch, Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden, Oberstaatsanwalt
- Dr. Heide Sandkuhl, Deutscher Anwaltverein (DAV) e. V., Rechtsanwältin, Berlin, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht
- Meinhard Starostik, Rechtsanwalt, Berlin
- Frank Thiede, Bundeskriminalamt Wiesbaden, Leiter der Beratungsstelle für polizeipraktische Rechtsfragen und Rechtspolitik
- Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter rechtsausschuss@bundestag.de anzumelden.
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.