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Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden in Artikel 38 die Grundsätze für die Wahlen zum Deutschen Bundestag festgelegt.
Die Einzelheiten regelt das Bundeswahlgesetz, das der Deutsche Bundestag verabschiedet hat.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages /service/glossar/B/bundeswahlges/246264 Stand: 13.05.2016