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Eine Wahl ist geheim, wenn von niemandem festgestellt werden kann, wie ein bestimmter Wähler gewählt hat. Auch wenn jemand freiwillig bekanntgibt, wie er gewählt hat, darf das nicht nachprüfbar sein.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/G/geheim_wahl/246282
Stand: 13.05.2016