Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > G
Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > G
Gesetzgebung ist im Rechtsstaat das wichtigste Mittel politischer Steuerung. Sie führt zu Entscheidungen über öffentliche Probleme, die geregelt werden müssen. Zu unterscheiden sind Bundes- und Landesgesetze. Die Gesetzgebung ist den Ländern vorbehalten, soweit das Grundgesetz sie nicht auf den Bund übertragen hat.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/G/gesgeb/245440
Stand: 13.05.2016