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Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden. Von Leistungseinschnitten bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist diese Gruppe von Abgeordneten unmittelbar selbst betroffen. Die Abgeordneten, die beihilfeberechtigt sind, sind von Änderungen des Beihilferechts betroffen, weil Reformen im Bereich der gesetzlichen Sicherungssysteme inzwischen stets wirkungsgleich auch auf die Beamten übertragen werden. Somit sind die Abgeordneten keinesfalls von Reformen im Gesundheitssystem ausgenommen, sondern sind von diesen betroffen wie andere Versicherte auch.