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Parteibewerber sind die Wahlkreiskandidaten, die von einer Partei vorgeschlagen wurden, und die Kandidaten auf einer Landesliste.
Für die Wahlvorschläge einer Partei sind besondere Formalien zu erfüllen, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung beschrieben sind. Beide Texte sind in diesem Programm unter "Grundlagen" enthalten.
Parteibewerber müssen der entsprechenden Partei nicht angehören.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/P/parteibewerber/246334
Stand: 13.05.2016