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© CDU Bremen / Heiko Strohmann
Bankkauffrau
Geboren am 19. Juli 1972 in Bremen, römisch-katholisch, verheiratet, drei Kinder.
Abitur, Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Sparkasse in Bremen, seit 1997 Angestellte im Rechnungswesen bei der NordFinanz Bank AG, Bremen (Elternzeit 2001 bis 2009).
1991 Eintritt in die CDU und Junge Union, 1994 bis 1998 stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Union Bremen, 2000 bis 2002 Kreisvorsitzende der FU Bremen-Nord; seit 1996 Mitglied des CDU Kreisvorstandes Bremen-Nord, 2007 bis 2012 CDU Fraktionsvorsitzende im Beirat Burglesum und stellvertretende Beiratssprecherin; seit 2007 stellvertretende Stadtbezirksvorsitzende Burglesum; seit 2010 Mitglied des CDU Landesvorstandes.
Seit 2012 stellvertretende Landesvorsitzende der Frauen Union; seit 2013 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Bremen-Nord, 1995 bis 1999 Deputierte für Justiz und Verfassung und in der Arbeitsdeputation. Seit 1995 Beiratsmitglied im Beirat Burglesum und Mitglied des Bildungsausschusses; seit 2011 stellvertretende Sprecherin des Regionalausschuss Bremen-Nord; seit 2012 Beiratssprecherin des Beirates Burglesum. Seit 2011 Deputierte für Bildung, zusätzlich seit 2013 Deputierte für Kultur.
2000 bis 2001 Betriebsratsmitglied der NordFinanz Bank AG; seit 2010 stellvertretende Betriebsratsmitglied der NordFinanz Bank AG; seit 2004 Elternbeiratsmitglied im Kindergarten; seit 2007 Elternsprecherin in der Grundschule; seit 2012 Vorstandsmitglied im Förderverein des Kinderzentrum Bremen.
NordFinanz Bank AG, Bremen,
Bankkauffrau
NordFinanz Bank AG, Bremen,
Bankkauffrau (bis 15.11.2013), monatlich, Stufe 1
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.
Bettina Hornhues,
MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail an MdB Bettina Hornhues
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