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© Katherina Reiche / Laurence Chaperon
Diplom-Chemikerin
Geboren am 16. Juli 1973 in Luckenwalde; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.
Abitur. Chemiestudium, 1997 Abschluss als Diplomchemikerin, wissenschaftliche Assistentin.
1992 Eintritt in die Junge Union, 1996 in die CDU; Mitglied der Frauen-Union. Mitglied des Landesvorstandes der CDU Brandenburg.
Mitglied des Bundestages seit 1998; 2009 bis Dezember 2013 Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dezember 2013 bis Februar 2015 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Katherina Reiche, CDU/CSU, hat auf ihre Mitgliedschaft im 18. Deutschen Bundestag verzichtet und ist mit Ablauf des 4. September 2015 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden.
Da die Landesliste erschöpft ist, bleibt der Sitz nach § 48 Absatz 1 Satz 4 des Bundeswahlgesetzes unbesetzt.
* ausgeschieden
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen,
Mitglied des Beirates
Deutsches Museum, München,
Mitglied des Kuratoriums
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Förderverein der Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule Luckenwalde e.V., Luckenwalde,
Mitglied des Vorstandes
Förderverein Katholische Marienschule Potsdam, Potsdam,
Mitglied des Vorstandes
Gesellschaft zur Förderung des Unternehmernachwuchses e.V.,
Baden-Baden,
Mitglied des Kuratoriums
Robert Bosch Stiftung, Stuttgart,
Mitglied des Beirates "Frauen in der Wissenschaft"
Stiftung Begegnungsstätte Gollwitz, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.