Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Ausschüsse > Auswärtiges > Unterausschuss für Zivile Krisenprävention
Dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl wird das Zitat zugeschrieben: „Entscheidend ist, was hinten raus kommt.“ Ohne Zweifel trifft das im Ergebnis auch auf die zivile Krisenprävention zu. Allerdings kann es für einen effizienten Einsatz von Ressourcen auch entscheidend sein zu erfahren, ob und wie man das, was „hinten raus kommt“ erreicht hat oder erreichen kann. Das wissenschaftliche Stichwort hierfür heißt Evaluation. Zu diesem Thema – offiziell zur „Evaluation ziviler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung“ – lud der Unterausschuss für zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln des Auswärtigen Ausschusses am Montag, 28. September 2015, zu einer öffentlichen Anhörung. Die Ausschussmitglieder, die unter Vorsitz von Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) tagten, hatten hierzu drei Sachverständige geladen.
Jodi Nelson, Senior Vice President des International Rescue Committee in New York warnte in ihrem Statement davor, Evaluation als nachträgliches Kurzzeit-Investment zu betrachten. Vielmehr müsse sich der Auftraggeber bereits im Vorfeld einer Maßnahme darüber Gedanken machen, was grundsätzlich mit seinem Engagement erreicht und unter welchem Gesichtspunkt das Ergebnis der ergriffenen Maßnahmen untersucht werden soll.
Je nach Antwort auf diese Fragen entscheidet sich, ob eine Wirkungsevaluierung, eine Prozessevaluierung oder eine Output-Evaluierung die richtige Evaluierungsmethode sei. Darüber hinaus müssten Prioritäten bei der Auswahl der zu evaluierenden Projekte gesetzt werden.
Auf die unterschiedlichen Evaluierungsmethoden ging auch Dr. Jan Koehler von der Freien Universität Berlin ein. Während Prozessevaluierungen etwas über die Implementierung von Abläufen und eben Prozessen aussagen können und Output-Evaluierungen sich auf den finalen Leistungsnachweis im Sinne des eingangs gewählten Kohlschen Zitats beziehen, habe die Wirkungsevaluierung die Aufgabe herauszufinden, „was die Entwicklungsprozesse und deren Outputs tatsächlich gesellschaftlich, politisch oder wirtschaftlich bewirken.“ Vier Fragen müsse eine Wirkungsevaluierung beantworten: Was soll durch die Maßnahme bewirkt werden? Wie soll diese Wirkung erzielt werden? Wurde diese Wirkung tatsächlich erzielt? Sind die gewählten Maßnahmen oder Mittel dafür verantwortlich?
Die Output- und Prozessevaluierungen könnten die Wirkungsanalyse nicht ersetzen, so Koehler weiter. Zudem gehe letztere einen Schritt weiter als die anderen beiden Methoden; sie sei „anspruchsvoller und voraussetzungsreicher“. Als wichtige Schritte für eine robuste Evaluierung von Krisen-, Konflikt- und Stabilisierungswirkungen bezeichnete Koehler unter anderem explizite Wirkungsannahmen und Absichten auf Seiten der (Geld-)Geber, die Einbindung kompetenter Wirkungsevaluatoren schon zu Beginn der Maßnahmen sowie eine Interpretation der gewonnenen Daten und Erkenntnisse in einem sogenannten Follow up.
Eine Selbstevaluierung der Geber hält Koehler für keine gute Idee. Vielmehr sollten Evaluierungen von externen Stellen (beispielsweise Universitäten oder Institute) unter sachkritischer Leitung der Geber durchgeführt werden.
Skeptisch gegenüber Wirkungsevaluierungen äußerte sich Dr. Peter Rudolf von der Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin. Diese Art von Analysen sei sehr schwierig und würde nur selten gemacht. In der Regel stünden Output-Evaluierungen auf der Tagesordnung. Wie auch die anderen Sachverständigen plädierte Rudolf dafür, die Evaluierung bereits im Planungsprozess einer Intervention beziehungsweise Maßnahme zu berücksichtigen und die Evaluatoren nicht erst im Nachgang hinzuzuziehen.
Rudolf gab aber auch zu bedenken, dass viele Programme im Rahmen der zivilen Krisenprävention im Hinblick auf ihre Wirksamkeit schlicht nicht evaluierbar sind. Hier gebe es doch vielfach ein „Stochern im Nebel“. Ein Grund hierfür sei, dass die neopositivistisch geprägte Annahme des Prinzips von Ursache und Wirkung bei der Evaluierung von Krisenprävention nur sehr bedingt funktioniere. (eb/29.09.2015)