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Das Deutsche Lebensmittelbuch (DLMB) und die Deutsche Lebensmittel-Kommission (DLMBK) sollen reformiert werden. Der Deutsche Bundestag berät am Donnerstag, 14. Januar 2016, in erster Lesung voraussichtlich ab 10.25 Uhr über entsprechende Anträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/7238) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7242). Für die Debatte sind 85 Minuten vorgesehen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Bei dem Deutschen Lebensmittelbuch handelt es sich nach Aussage des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft um „eine Sammlung von Leitsätzen, in denen über 2.000 Lebensmittel und deren Beschaffenheit beschrieben werden“, die von der Lebensmittelkommission erstellt werden.
Die Leitsätze würden für eine wertvolle Orientierung sorgen und seien eine Hilfe bei der Lebensmittelüberwachung und Klärung von Rechtsstreitigkeiten. Aber es gebe auch Kritik, denn die Verbraucher würden sich verständlichere Formulierung wünschen und würden den Einfluss der Wirtschaft im Verfahren der Beschlussfassung für zu stark halten. Die Wirtschaft wiederum bemängele die Entscheidungsprozesse als zu langsam.
Eine im vergangenen Jahr durchgeführte Evaluierung habe ergeben, dass sich DLMB und DLMBK grundsätzlich bewährt hätten und erhalten bleiben sollten. Die Beibehaltung des DLMB und der DLMBK sei jedoch nur dann erfolgversprechend, wenn eine umfassende Änderung von Organisation und Abläufen vorgenommen werde, heißt es seitens Ernährungsministeriums.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD fordern in ihrem Antrag mehr Klarheit für die Verbraucher bei der Bezeichnung von Lebensmitteln (18/7238), dass die Bundesregierung zeitnah Vorschläge zur Reform des DLMB und der DLMBK vorlegen soll. Ziel soll sein, die Akzeptanz der Verbraucher für die Leitsätze des DLMB zu erhöhen und gleichzeitig die bisher geltenden Leitsätze für Lebensmittel zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Die Leitsätze sollen dabei nachvollziehbar und transparent gefasst werden. Unter anderem sollen die Nutzung des Internetportals www.lebensmittelklarheit.de und die Begleitforschung in die Erstellung der Leitsätze einbezogen werden. Das Portal soll helfen, verwirrende Bezeichnungen frühzeitig zu ermitteln, und die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen eine Befassung der DLMBK nach sich ziehen.
Eine „echte Reform“ der Lebensmittelbuchkommission fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7242), die in ihrem Antrag für mehr Transparenz und Beteiligung eintritt. Die Grünen sehen das Vertrauen vieler Verbraucher in die Lebensmittel- und Agrarwirtschaft als erschüttert an und fordern, dass die Bundesregierung im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch den Auftrag der Lebensmittelbuchkommission neu definiert. Die Leitsätze der Kommission sollen in Zukunft dem Täuschungsschutz dienen und zum Ziel haben, Irreführung zu vermeiden.
Zudem soll die Verbraucherperspektive in der Lebensmittelbuchkommission gestärkt werden, indem unter anderem die Inhalte des Internetportals www.lebensmittelklarheit.de und die Forschungsergebnisse des Projekts Lebensmittelklarheit berücksichtigt werden. Weiter sollen die Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuchkommission transparenter gestaltet und gesetzliche Kennzeichnungsregelungen zur Vermeidung von Verbrauchertäuschung geschaffen werden. (eis/05.01.2016)