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Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) unter Vorsitz von Ursula Heinen-Esser haben sich bei ihrer Sitzung am Montag, 14. März 2016, mit der geowissenschaftlichen Datenlage in der Bundesrepublik auseinandergesetzt. Diese Daten spielen vor allem in der ersten von drei Phasen der Standortsuche eine bedeutende Rolle. Auf ihrer Basis sollen durch Anwendung von zu definierenden Ausschluss- und Mindest- sowie Abwägungskriterien erste Standortregionen für eine obertägige Erkundung ausgewählt werden.
Grundlage der Debatte war ein Sachstandsbericht der Staatlichen Geologischen Dienste Deutschland. In diesem wird darauf verwiesen, dass zwar umfangreiche Datenbestände bei den jeweiligen geologischen Diensten der Länder vorhanden seien. Deren Informationsdichte beziehungsweise -qualität sei aber, auch in Bezug auf einzelne Kriterien und Wirtsgesteine sowie räumliche Verteilungen, "inhomogen". Dies betonte auch Kommissionsmitglied Michael Sailer.
Mit einer "bestimmten Aufarbeitung" der Datei sei es dennoch möglich, eine "gut begründete Auswahl" nach der Anwendung der Kriterien zu treffen. Dafür müssten zum einen den geologischen Diensten entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zum andere müsse geklärt werden, wie mit Gebieten verfahren wird, in denen die Datengrundlage noch nicht ausreicht. Darüber werde in der zuständigen Arbeitsgruppe noch diskutiert.
Es handle sich dabei wahrscheinlich um einen kleineren Teil der Gebiete, sagte Sailer. Kommissionsmitglied Dr. Ulrich Kleemann ergänzte, dass Wissenslücken vor allem im Bereich der kristallinen Gesteine bestünden. Grundsätzlich sei die Auswahl in der ersten Phase aber möglich, betonte auch Kleemann.
Die Kommissionsmitglieder Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), Umweltminister in Niedersachsen, und Christian Pegel (SPD), Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern, sprachen sich entschieden dafür aus, auf keinen Fall Gebiete mangels Datengrundlage auszuschließen. Das wäre in den Regionen, die für eine Erkundung ausgewählt werden, nicht vermittelbar.
Wenzel sprach von einem "erheblichen Handlungsbedarf" im Hinblick auf die Aufarbeitung der Daten. Kommissionsmitglied Klaus Brunsmeier vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sprach sich für eine "flächendeckend gleichwertige Datengrundlage" aus. Gegebenenfalls müsse nacherkundet werden. Einen Ausschluss mangels Datengrundlage schloss auch Brunsmeier aus. Zudem müsse überlegt werden, wann und wie die Auswahl auch rechtlich überprüft werden könne.
Ein weiterer Punkt der Debatte war die Frage nach dem öffentlichen Zugang zu den Daten. In dem Sachstandsbericht hatten die Staatlichen Geologischen Dienste darauf hingewiesen, dass nicht alle Daten öffentlich sind, sondern teilweise Eigentum von privaten Dritten. Sie könnten nicht ohne deren Zustimmung für eine Endlagersuche zur Verfügung gestellt werden.
Die zuständige Arbeitsgruppe der Endlagerkommission soll nun prüfen, inwiefern rechtlicher Handlungsbedarf besteht, um Zugriff auf diese Daten zu erhalten. Minister Pegel verwies darauf, dass dies verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen werde, schließlich handle es sich um "eigentumsähnliche Rechtspositionen".
Die Endlagerkommission soll bis Ende Juni einen Abschlussbericht vorlegen. In ihm soll das Gremium wissenschaftlich-technische sowie gesellschaftliche Kriterien für die Suche nach einem Endlager für insbesondere hoch radioaktive Abfallstoffe beschreiben.
Dem Gremium unter Ko-Vorsitz von Ursula Heinen-Esser und Michael Müller gehören 16 Vertreter aus Wissenschaft und Gesellschaft sowie 16 Vertreter aus Bundestag und den Ländern an. Über den Abschlussbericht dürfen nur die Vertreter aus Wissenschaft und Gesellschaft abstimmen. Zur Verabschiedung ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. (scr/14.03.2016)