Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Gemeinnützigkeit statt Renditeerwartungen sollen die Wohnungswirtschaft prägen, fordert die Linksfraktion. © dpa
Gemeinwohl- statt Renditeorientierung und demokratisch ausgestaltete Genossenschaft – so stellt sich die Fraktion Die Linke die Zukunft der Wohnungswirtschaft vor. Das Ziel: bezahlbare Mieten für jedermann. Dazu fordern die Abgeordneten einen umfassenden Aktionsplan für eine „gemeinnützige Wohnungswirtschaft“. Ein entsprechender Antrag (18/7415) wird am Donnerstag, 14. April 2016, zusammen mit einem Antrag der Grünen (18/8081) erstmalig im Bundestag beraten. Die Debatte wird voraussichtlich um 10.35 Uhr aufgerufen und soll 85 Minuten dauern.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Im Kern will Die Linke weniger Markt im Wohnungsmarkt. So sieht der Antrag unter anderem die Einführung „gemeinwohlverpflichteter Wohnungsunternehmen" vor. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass der bestehende Wohnungsmarkt nicht in der Lage sei, auf Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Binnenwanderung, Modernisierungserfordernisse und Zuwanderung angemessen zu reagieren.
„Soziale und ökologische Zielsetzungen sind dem Wohnungsmarkt an sich wesensfremd", argumentiert Die Linke. Auch „Marktanreizprogramme" seien nur so lange zielführend, „wie damit Renditeerwartungen der privaten Wohnungsanbieter bedient werden".
Ausgangspunkt für die Überlegungen der Abgeordneten ist eine Neujustierung der Verantwortlichkeiten für die Wohnraumförderung. Der mit der Föderalismusreform von 2006 eingeschlagene Weg, diese den Ländern zu überlassen, solle aufgegeben werden. Die Linke fordert, dass der Bund die Verantwortung für "die sozial gerechte Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem, zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum und den klimagerechten Bau und Umbau von Wohnungen und Wohnquartieren" übernimmt.
Die bisherigen Bundeszuschüsse, etwa für die soziale Wohnraumförderung oder die Städtebauförderung, sollen deutlich erhöht werden und unbefristet zweckgebunden vor allem für den Aufbau gemeinnütziger Wohnungsunternehmen genutzt werden.
Die rechtliche Grundlage für diese neue Form von Wohnungsunternehmen soll durch ein Bundesgesetz geschaffen werden. Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen diese Unternehmen „grundsätzlich jeder Unternehmensform und jedem Eigentümer offenstehen". Im Blick hat die Fraktion dabei vor allem öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen. Allerdings könnten auch private Investoren, insbesondere aus dem Bereich des“ethischen Kapitals", etwa Kirchen und Stiftungen, durch eine „verhältnismäßig sichere", aber niedrige Rendite angesprochen werden.
Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen sollen durch besondere Privilegien gefördert werden. So sieht der Antrag vor, dass diese Unternehmen unter anderem exklusiven Zugang zur Wohnraumförderung und privilegierten Zugang zur Städtebauförderung bekommen. Auch bei der Vergabe von öffentlichen Grundstücken sollen sie bevorzugt werden. Von der Körperschaft- und Gewerbesteuer sollen die Unternehmen befreit werden.
Im Gegenzug darf nach dem Willen der Fraktion nur eine minimale Rendite erwirtschaftet werden. Die Miete solle sich am Kostenmietprinzip orientieren. Grundsätzlich sollen die Unternehmen auch einer Baupflicht unterliegen, um den jeweiligen Wohnungsbedarf zu decken.
Zudem sieht Die Linke eine „spezielle Bedarfsdeckungspflicht" vor, mit der Wohnraum zum Beispiel für ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Obdachlose gesichert werden soll. Die Länder sollen für die regionalen Wohnungsmärkte jeweils individuelle Einkommensgrenzen festlegen, Zielgruppe der Unternehmen sollen Personen mit mittleren und niedrigen Einkommen seien. Jeder zehnte Mieter soll nach Ansicht der Linken oberhalb dieser Grenze liegen dürfen. Damit solle eine „soziale Durchmischung" erreicht werden.
Bündnis 90/Die Grünen legen zur Debatte einen Antrag mit dem Titel „Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit - Fair, gut und günstig wohnen" vor, der ebenfalls zur weiteren Beratung an den Umwelt- und Bauausschuss überwiesen werden soll.
Im Rahmen eines Sofortprogramms fordert die Fraktion unter anderem, dass kurzfristig Förderinstrumente geschaffen werden, mit denen einzelne geförderte Wohnungen mit einer belegrechtlichen Dauerbindung verbunden werden können. Dies beziehe sich auf Neubau, Ankauf oder Umbau zum dauerhaften Zweck der Vermietung an bestimmte Zielgruppen. Die Regierung wird aufgefordert, den Entwurf eines neuen Wohngemeinnützigkeitsgesetzes auf den Weg zu bringen.(scr/13.04.2016)