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Die Bundesregierung will das Vergaberecht neu ordnen. Ziel ist es, Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten. Der Gesetzentwurf stieß am Montag, 9. November,in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie auf Zustimmung unter den Sachverständigen.