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Tourismus/Ausschuss- 18.02.2016
Berlin: (hib/wid) Langwierige Bewilligungsverfahren, mangelnde Branchenkenntnis und Scheu vor finanziellen Risiken auf Seiten der Banken, aber auch oftmals zu geringe betriebswirtschaftliche Qualifikationen der betroffenen Unternehmer erschweren die Kreditversorgung der Fremdenverkehrswirtschaft. Diesen Eindruck vermittelte am Mittwoch eine Anhörung im Tourismusausschuss. Als Experten geladen waren Martin Bornschein, Projektmanager bei der KfW Bankengruppe, der auf den Hotelsektor spezialisierte Kieler Unternehmensberater Robert Cordes, Birgit Pferdmenges, Dozentin für internationales Tourismusmanagement an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes sowie der Tourismusreferent des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Thomas Wolber.
Cordes beklagte die fehlende "Vielfalt in der Bankenwelt", die für den überwiegend mittelständisch strukturierten, zu 70 Prozent aus Familienunternehmen bestehenden Hotelsektor ein Problem sei. Die großen Geschäftsbanken seien als Kreditgeber nicht interessiert. Daher komme nur die örtliche Sparkasse und die Genossenschaftsbank in Frage. Hätten beide einen Kreditantrag abgelehnt, sei ein investitionswilliger Gastronom schnell am Ende seiner Möglichkeiten. Es fehle in den Kreditinstituten auch an "branchenspezifischer Kompetenz", so dass es vorkomme, dass Darlehensanträge abgelehnt würden, weil die Bank den zugrunde liegenden Investionsplan nicht angemessen bewerten könne.
Zu bemängeln sei generell die Dauer der Verfahren, sagte Cordes. Idealerweise sollten nicht länger als zwei bis höchstens vier Wochen vergehen, bis über einen Kreditantrag entschieden sei. Er kenne aus seiner Praxis aber Fälle, in denen anderthalb Jahre verstrichen seien. Mittlerweile seien staatliche Institutionen schneller mit Förderzusagen zur Stelle als die Hausbank eines betroffenen Unternehmens. Das sei vor drei, vier Jahren noch umgekehrt gewesen. Sehr positiv, betonte Cordes, habe sich die von der FDP in der vergangenen schwarz-gelben Koalition durchgesetzte Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für das Hotelgewerbe ausgewirkt. Sie habe Investitionen ausgelöst und auch "die Banken motiviert".
Aus Sicht der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kritisierte Bornschein die zunehmend restriktiven Wettbewerbsregeln der Europäischen Union: "Wann immer wir aktiv werden als staatliche Bank, benötigen wir eine beihilferechtliche Grundlage" - gewissermaßen eine Unbedenklichkeitserklärung, dass EU-Regeln nicht verletzt werden. Mitte 2014 habe die KfW ein neues Programm zur Innovationsförderung aufgelegt und zur Genehmigung in Brüssel eingereicht. Dort hänge es seither fest. Mittlerweile sei das Verfahren in der sechsten der üblichen Nachfragerunden angelangt, in denen die zuständigen EU-Beamten um immer neue Präzisierungen ersuchten. Die Rückfragen, meinte Bornschein, würden indes immer substanzloser. Unterdessen habe sich auch der Innovationsbegriff gewandelt. Früher habe eine Innovation als förderungswürdig gegolten, wenn sie neuartig für das betroffene Unternehmen gewesen sei. Heute werde verlangt, dass eine Innovation neuartig für ganz Europa sein müsse.
Im Widerspruch zu Cordes hob Wolber das Verdienst der Sparkassen hervor, eine "flächendeckende Mittelstandsfinanzierung im Tourismus" zu gewährleisten. Es gebe allerdings Probleme. Auch unter dem Druck internationaler Regelungen seien Banken gehalten, verstärkt auf die Eigenkapitalquote zu achten. Hier liege im Hotelsektor vieles im Argen. Zu beobachten seien ein zunehmender "Werteverzehr" und eine zu geringe Rücklagenbildung. Erfolglose Kreditanträge würden zu zwei Dritteln wegen "unzureichender Geschäftskonzepte" abgelehnt.