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1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss- 19.04.2016
Berlin (hib/wid) - Als Konsequenz aus den bisherigen Ermittlungen des 1. Untersuchungsausschusses (NSA) will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die parlamentarische Aufsicht über die Geheimdienste stärken und die Dienste zu mehr Transparenz zwingen. Wie aus einem Antrag (18/8163) der Fraktion hervorgeht, soll unter anderem das zuständige Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) mit Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werden, falls die Bundesregierung ihrer Informationspflicht nicht in ausreichendem Maße nachkomme. Das Gebot der Verschwiegenheit für die Mitglieder des Gremiums soll gelockert werden. Zudem soll die Überwachung der Telekommunikation durch deutsche Geheimdienste nicht nur im Inland, sondern künftig auch im Ausland nach dem Willen der Antragsteller wesentlich restriktiveren Bedingungen unterliegen als bisher.
Die Autoren des Antrags beklagen schwerwiegende Missstände, die nicht nur der derzeitige NSA- Ausschuss, sondern auch Untersuchungsausschüsse vergangener Legislaturperioden etwa zur Kooperation zwischen Bundesnachrichtendienst (BND) und CIA oder zum "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) ans Licht gebracht hätten. Im Umgang mit den Geheimdiensten komme in Deutschland das Prinzip, "dass der demokratische Rechtsstaat keine kontrollfreien Räume duldet", nicht ausreichend zur Geltung. Namentlich würden die zuständigen Gremien, das PKGr sowie die für die Genehmigung von Abhörmaßnahmen gegen deutsche Bürger zuständige G10-Kommission, von der Bundesregierung nicht wie vorgeschrieben umfassend informiert, sondern erführen viele berichtspflichtige Vorgänge erst aus den Medien erfahren.
Die Bundesregierung selber neige noch immer dazu, im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für sich einen "kontrollfreien Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" zu beanspruchen, kritisieren die Antragsteller. Sie werfen der Regierung Versäumnisse bei der Kontrolle der Nachrichtendienste vor, da die ministerielle Fachaufsicht weder angemessen organisiert noch wirkungsvoll gestaltet sei. Daher habe sich in den Diensten ein Eigenleben "ungeahndet" entwickeln können.
Um die Arbeit des PKGr auf solidere Grundlage zu stellen, verlangen die Autoren des Antrages, den Begriff der "Vorgänge von besonderer Bedeutung", über die die Regierung Bericht erstatten muss, im Gesetz zu präzisieren. Kommt die Regierung ihrer Berichtspflicht "schuldhaft nicht, nicht vollständig, zeitnah rechtzeitig oder wahrheitsgemäß" nach, soll das PKGr Strafen verhängen dürfen. Dazu zählt, dass es mit den Stimmen eines Viertels seiner Mitglieder den betreffenden Vorfall öffentlich machen kann. Für die beteiligten Regierungsbeamten soll das Versäumnis disziplinarische Konsequenzen haben. Regierung und Geheimdienste sollen überdies künftig auf Verlangen nur eines Mitgliedes des PKGr schriftlich berichten müssen.
Über wichtige Angelegenheiten sollen Mitglieder des PKGr die Vorstände ihrer Bundestagsfraktion vertraulich unterrichten dürfen. Anders als bisher sollen sie ihre Beratungen in der Öffentlichkeit nicht nur bewerten, sondern unter bestimmtem Bedingungen auch inhaltlich darüber berichten dürfen, wenn eine Mehrheit des Gremiums dies beschließt. Zudem soll das PKGr die Befugnis erhalten, auch öffentliche Anhörungen zu veranstalten. Die Überwachung von Datenverkehren durch deutsche Geheimdienste wollen die Grünen drastisch einschränken. Unter anderem verlangen sie, dass "mindestens EU-Bürger" dabei denselben Grundrechtsschutz genießen sollen wie bisher nur Deutsche.