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Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort- 27.04.2016
Berlin: (hib/ROL) Es ist nicht feststellbar, ob bundesweit ein Studienplatzmangel herrscht. Bei den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen würde infolge unkoordinierter Mehrfachbewerbungen, die zu Mehrfachzulassungen führen, zu viele Studienplätze erst sehr spät besetzt, am Ende bleiben auch vorgehaltene Studienplätze unbesetzt. Dies gilt nicht für das Vergabeverfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge wie etwa Medizin. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8186) auf die Kleine Anfrage (18/8021) der Linken. Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass im Wintersemester 2014/2015 rund 21. 000 Studienplätze unbesetzt geblieben seien. Gleichzeitig hätten tausende Studienberechtigte keinen Studienplatz erhalten.
In ihrer Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Ausgestaltung und Durchführung der Zulassungsverfahren in der alleinigen Verantwortung der Länder beziehungsweise deren Hochschulen liege. Für die Ein- und Durchführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) sei ausschließlich die von den Ländern im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz getragene Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zuständig. Verantwortlichkeiten des Bundes bestünden nicht.
Um die Auslastung der Studiengänge weiter zu verbessern, die Bewerbungen zu koordinieren und die Zulassungen abzugleichen, diene das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Dessen Software sei mit finanzieller Förderung des Bundes in Höhe von 15 Millionen Euro entwickelt worden. Auch die von den Ländern im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) getragene Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) stünde seit April 2011 einsatzbereit zur Verfügung. Die Projektförderung des Bundes sei zum 29. Februar 2012 ausgelaufen. Die Weiterentwicklung der Software und die Koordinierung mit den Hochschulen sowie die Verantwortung für die gesamte Durchführung des Verfahrens würde allein in der Hand der SfH liegen.
Um volle Wirksamkeit entfalten zu können, müssten möglichst alle der rund 180 Hochschulen mit örtlich zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen an das DoSV angebunden sein. Nach Einschätzung der für die Ein- und Durchführung des DoSV ausschließlich zuständigen SfH sei mit der flächendeckenden Einführung des DoSV bis zum Jahr 2018 zu rechnen. Zur Erreichung dieses Ziels arbeitet die SfH intensiv mit Hochschulen und Herstellern von Campusmanagementsystemen zusammen, um die jeweilige fachliche, organisatorische sowie technische Anbindung sicherzustellen.
Nach Auffassung der Bundesregierung könne aus der Zahl unbesetzt gebliebener Studienplätze kein Rückschluss auf die Zahl möglicherweise unversorgt gebliebener Bewerber gezogen werden. In den traditionellen Zulassungsverfahren sei die Erhebung von Daten über die Gesamtzahl der Bewerber mit ihren jeweiligen Studienwünschen nicht möglich. Dies könne nur im Rahmen des DoSV erreicht werden, da dort alle Bewerber zentral registriert und alle Studienwünsche datenbankmäßig erfasst würden. Von der Zahl der in den traditionellen Zulassungsverfahren unbesetzt gebliebenen Studienplätzen würden sowohl solche Studienplätze erfasst, die mangels Nachfrage unbesetzt geblieben seien, als auch solche, die vergeben waren, aber wegen Nichtannahme dann doch wieder frei geworden seien, für die aber wegen des bereits fortgeschrittenen Semesters kein weiteres Nachrückverfahren mehr durchgeführt werden konnte.