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Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf- 29.04.2016
Berlin: (hib/PST) Die Fraktion Die Linke will besondere Beleidigungstatbestände für bestimmte Personengruppen abschaffen. In einem Gesetzentwurf (18/8272) fordert sie die Streichung der Paragrafen 90 (Verunglimpfung des Bundespräsidenten), 103 (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) sowie 188 (üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) des Strafgesetzbuches. Mit diesen Bestimmungen werde "die Beleidigung bestimmter Betroffener strafrechtlich schwerwiegender gewertet als die Beleidigung anderer Betroffener", heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies widerspreche Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, die für verschiedene Delikte vorgesehenen Verfolgungsermächtigungen durch Staatsorgane zu streichen. So sei beispielsweise für Ermittlungen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat eine Ermächtigung durch das Justizministerium und wegen Preisgabe von Staatsgeheimnissen eine Verfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung vorgesehen. Dies durchbreche den Grundsatz der Gewaltenteilung. Denn es sei "von politischen Entscheidungen abhängig", ob in solchen Fällen eine Strafverfolgung stattfindet.
Unter Berufung auf Paragraf 103 des Strafgesetzbuches hatte der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan unlängst Strafanzeige gegen den Moderator Jan Böhmermann gestellt. Die Bundesregierung hat daraufhin der Staatsanwaltschaft eine Verfolgungsermächtigung erteilt.