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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Gesetzentwurf- 06.05.2016
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat grünes Licht für das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedern des Karibischen Forums Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten (CARIFORUM) gegeben. Dem Bundestag legte sie den Entwurf eines Vertragsgesetzes (18/8297) vor, das für die Ratifikation des Abkommens erforderlich ist.
Die Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den Staaten des CARIFORUM hatten bereits im April 2004 begonnen und wurden am 16. Dezember 2007 mit dessen Paraphierung abgeschlossen. Das Europäische Parlament stimmte ihm am 25. März 2009 zu. Seit dem 29. Dezember 2008 wird es für alle Unterzeichnerparteien mit Ausnahme der Republik Haiti provisorisch angewendet. Ziel ist es, Handelshemmnisse schrittweise und im Einklang mit den Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO) abzubauen und die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit zu stärken.
Von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind bislang einige wenige Bereiche, die in die ausschließliche Kompetenz der Mitgliedstaaten fallen beziehungsweise fielen, etwa Dienstleistungen, Visabestimmungen und kulturelle Zusammenarbeit. Nach Artikel 243 Absatz 1 des Abkommens tritt das WPA erst nach seiner Ratifikation unter anderem durch alle EU- Mitgliedstaaten in Kraft.