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Arbeit und Soziales/Ausschuss- 09.05.2016
Berlin: (hib/CHE) Der Gesetzentwurf (18/8042) der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das betonte die Mehrheit der Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag.
Die Pläne der Bundesregierung sehen unter anderem vor, dass Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen (Lesen, Rechnen, Schreiben) erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nötig ist. Zur Stärkung der Motivation sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro erhalten.
Das Pro und Contra einer solchen Prämienregelung stand auch im Mittelpunkt der Anhörung. Marlene Schubert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks bewertete die Pläne kritisch. Prämien könnten zu "Kollateralschäden" am bestehenden System der dualen Ausbildung führen, indem sie bei künftigen Auszubildenden eine Erwartungshaltung wecken, dass das Absolvieren einer beruflichen Ausbildung und das Bestehen von Prüfungen finanziell belohnt werden müssen, sagte Schubert. Oliver Heikaus vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag warnte vor "teuren Mitnahme-Effekten". Solche Prämien müssten auf jeden Fall auf eine genau definierte Zielgruppe beschränkt und wenn, dann nur als Ermessensleistung eingeführt werden, betonte er.
Johannes Jakob, Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, vertrat die Ansicht, dass Weiterbildung grundsätzlich belohnt werden sollte. Prämien und die Förderung der Vermittlung von Grundkompetenzen seien wichtige Beiträge zur Integration und dauerhaften Stabilisierung der Beschäftigung, sagte Jakob. Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg verwies auf den Umstand, dass finanzielle Einbußen mit Abstand der wichtigste Hindernisgrund für Arbeitslose sei, eine Weiterbildungsmaßnahme zu beginnen. Auch Walter Würfel vom Bundesverband der Träger beruflicher Bildung nannte finanzielle Aspekte als Hauptgrund für Abbrüche von Weiterbildungen.
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte den Gesetzentwurf, weil er "kein schlüssiges, rechtskreisübergreifendes Gesamtkonzept" enthalte, um die Weiterbildung zu stärken. Dessen Vertreter Joachim Rock forderte eine Aufstockung der Eingliederungsmittel, da diese in den Jahren 2009 bis 2014 um ein Viertel gekürzt worden und dadurch viel Infrastruktur verloren gegangen sei.
Der Rechtsanwalt Steffen Schmidt-Hug betonte, dass vor allem für die Kurzzeit-Beschäftigten in der Kulturbranche die jetzigen Sonderregelungen zum Bezug von Arbeitslosengeld ein "gravierendes Problem" darstellten. Diese seien derart hürdenreich ausgestaltet, dass sie von kaum jemanden genutzt werden könnten. Die Folge sei, dass sehr viele Kulturschaffende zwar in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber im Falle von Arbeitslosigkeit keine Leistungen erhalten, kritisierte Schmidt-Hug.