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Finanzen/Ausschuss- 11.05.2016
Berlin: (hib/HLE) Die Vorlage eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden durch die Bundesregierung ist am Mittwoch im Finanzausschuss auf Unverständnis bei der Opposition gestoßen. Die Niederlande seien in einigen Bereichen eine Steueroase, kritisierte ein Sprecher der Fraktion Die Linke unter Hinweis auf die in dem Königreich geltenden großzügigen Steuerregelungen für internationale Konzerne wie Google. Vor diesem Hintergrund sei es unverständlich, jetzt ein Doppelbesteuerungsabkommen vorzulegen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf der Bundesregierung vor, eine Chance zur Regelung dieser Steuerfragen vertan zu haben. Die SPD-Fraktion erkundigte sich nach den für die Unternehmen günstigen Steuersätze für Lizenzen (sogenannte Patentboxen) in den Niederlanden. Die Bundesregierung erklärte dazu, auf EU-Ebene werde an einer Regelung für die Besteuerung von Lizenzen gearbeitet. Die Unionsfraktion erklärte, das Abkommen betreffe nur kleinere Änderungen des bisherigen Doppelbesteuerungsabkommens.
Der Ausschuss stimmte schließlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. Januar 2016 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (18/8208). Neu geregelt wird darin das Besteuerungsrecht für Vergütungen des Personals an Bord von Schiffen und Flugzeugen, das bisher dem Vertragsstaat zustand, in dem das Bordpersonal ansässig ist. In Zukunft können Vergütungen des Bordpersonals auch in dem Land besteuert werden, in dem sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, das das Schiff oder Flugzeug betreibt. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.