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Verteidigung/Gesetzentwurf- 12.05.2016
Berlin: (hib/AW) Die Einflussmöglichkeiten der soldatischen Interessenvertretungen sollen gestärkt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes (18/8298) vor. Konkret sollen die Ende 2012 in der Übergangsphase der Neuausrichtung der Bundeswehr untergesetzlich eingerichteten Vertrauenspersonenausschüsse bei den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche jetzt gesetzlich verankert werden. Zudem sollen die Vertrauenspersonen durch eine "maßvolle Erweiterung" ihrer Beteiligungsrechte in qualitativer und quantitativer Hinsicht gestärkt werden. Ebenso soll ihre Amtszeit verlängert werden.
Ebenfalls geändert werden soll durch die Gesetzesvorlage das Bundespersonalvertretungsgesetz, um Sonderregelungen beim Bundesnachrichtendienst im Personalvertretungsrecht abzuschaffen. Dadurch soll die Einrichtung eines Gesamtpersonalrats ermöglicht sowie die Beteiligungsrechte von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgeweitet werden.