Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Strafverfolgung von Jan Böhmermann

Auswärtiges/Kleine Anfrage- 20.05.2016

Berlin: (hib/EB) Mit den Hintergründen und Folgen der Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches (StGB) befasst sich eine Kleine Anfrage (18/8372) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung soll angeben, wann, wie oft und wie lange sich die fachlich Zuständigen im Auswärtigen Amt, Justizministerium und Kanzleramt getroffen haben, um sich über die Zulassung des Strafverfahrens wegen "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" zu beraten. Zudem soll die Bundesregierung mitteilen, welches Ergebnis eine kurzfristige Prüfung des Sachverhalts durch Juristen des Auswärtigen Amts hatte und ob der Paragraph 103 StGB bei den Beratungen im Auswärtigen Amt am 3. April 2016 eine Rolle gespielt hat.

Die Abgeordneten möchten zudem wissen, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das "Schmähgedicht" Jan Böhmermanns in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten am 3. April 2016 "auf Nachfrage oder von sich aus" als "bewusst verletzend" eingeordnet habe. Außerdem fragen sie, inwieweit "die Bundeskanzlerin mit der öffentlichen Verurteilung des Böhmermann-Textes", die Hoffnung verbunden habe, dass die Türkei auf eine Strafverfolgung verzichte.

Zudem soll die Bundesregierung darlegen, warum ein Gesetzentwurf zur Aufhebung des Paragraph 103 StGB erst "im Laufe dieser Wahlperiode verabschiedet und 2018 in Kraft treten werde". Laut Fragestellern nehme die Regierung mit dieser Verzögerung billigend in Kauf, dass Jan Böhmermann zu einer deutlich höheren Haftstrafe verurteilt werden könnte als wegen Beleidigung nach Paragraph 185 StGB.