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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag- 25.05.2016
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung verfolgt nach wie vor das Ziel, die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden Jahren auf einen Anteil von 0,7 Prozent am Bruttonationaleinkommen (ODA-Quote) zu erhöhen. Bislang gebe es hierfür jedoch keinen Stufenplan, schreibt sie in einer Antwort (18/8479) auf eine Kleine Anfrage (18/8164) der Fraktion Die Linke.
Die Bundesregierung betont darin auch, dass die ODA-Leistungen Deutschlands nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert worden seien. Die Schätzung liege für das Jahr 2015 bei 0,52 Prozent gegenüber 0,42 Prozent im Jahr 2014 und 0,38 Prozent 2013. Damit sei Deutschland weltweit der drittgrößte Geber nach den USA und Großbritannien.
Die Linksfraktion hatten in ihrer Anfrage unter anderem kritisiert, dass im Inland entstandene Kosten für die Flüchtlingshilfe auf die ODA-Quote angerechnet worden seien. Dazu schreibt die Bundesregierung, dass die Meldung von Ausgaben zur "Flüchtlingshilfe im Geberland" während der ersten zwölf Monate des Aufenthalts den Regeln der OECD und der Praxis der Mehrzahl ihrer Mitglieder entspreche. Der Anteil der Inlands-Flüchtlingskosten an der deutschen ODA des Jahres 2015 habe 16,8 Prozent betragen.
Angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation habe Deutschland aber nicht nur im Inland, sondern auch in den Herkunftsregionen und den Nachbarländern Hilfe geleistet, betont die Bundesregierung. So habe es anlässlich der Syrien-Konferenz in London am 4. Februar 2016 insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro für Soforthilfe sowie mittel- und langfristige Maßnahmen in Syrien und den Nachbarländern angekündigt.