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Wirtschaft und Energie/Verordnung- 27.05.2016
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung verlängert die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten. Dies sieht die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/8560) vor. Die Verordnung sollte eigentlich am 1. Juli 2016 außer Kraft treten. Sie wird jetzt bis 1. Oktober 2016 verlängert. Hintergrund ist, dass eine neue Verordnung noch nicht in Kraft gesetzt werden kann, weil dafür eine Veränderung der Ermächtigungsgrundlage im Energiewirtschaftsgesetz notwendig ist. Die parlamentarischen Beratungen zum Energiewirtschaftsgesetz dauern nach Angaben der Regierung jedoch noch an. Daher wird die bestehende Verordnung zur Vermeidung einer Regelungslücke zunächst verlängert.