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Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages sendet in Plenarsitzungswochen Kernzeitdebatten mit Live-Dolmetschung in Gebärdensprache und untertitelt für Gehörlose und Hörgeschädigte. „Damit soll ein weiterer Schritt zur möglichst umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention unternommen werden“, erklärt Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt (SPD). Am Donnerstag, 2. Juni, beginnt um 9 Uhr die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (18/8556) sowie eines Regierungsberichts zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes (18/4146). Im Anschluss wird über einen Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (18/4613) in erster Lesung debattiert. Beide Debatten werden mit Live-Dolmetschung in Gebärdensprache und untertitelt übertragen.
Die Übertragungen können im Bereich "Gebärdensprache" des Internetauftritts unter www.bundestag.de/gebaerdensprache abgerufen werden. Die Debatten sind am Folgetag als Video on Demand in der Mediathek auf derselben Seite abrufbar.
Mobil können Zuschauer die Ausstrahlung in Gebärdensprache auch live auf Smartphones und Tablets verfolgen.
Bereits seit April 2014 bietet der Bundestag im Internet Informationen in Gebärdensprache an. Das Angebot ermöglicht schwerhörigen und gehörlosen Menschen, sich mittels Gebärdensprachfilmen über die Arbeit des Parlaments zu informieren. Insgesamt werden zwölf Themenbereiche in Deutscher Gebärdensprache (DGS) im Videofilm dargestellt. Eine Untertitelung der Filme kann wahlweise an- oder abgeschaltet werden. Ein Logo weist auf die Einhaltung der DGS-Standards hin.
Erklärt werden unter anderem Funktion und Aufgaben des Parlaments, der Ablauf von Bundestagswahlen, der Weg der Gesetzgebung, der Bundeshaushalt und die Arbeit von Abgeordneten im Plenum und in den Ausschüssen. Darüber hinaus gibt es Tipps zum Besuch des Reichstagsgebäudes und zu speziellen Angeboten für Gehörlose wie zum Beispiel den Videoguide. Beim Besuch der Reichstagskuppel werden auf Wunsch Filme in Gebärdensprache abgespielt, die auf Sehenswürdigkeiten rund um das Parlamentsgebäude hinweisen. Alle Filme in Gebärdensprache können auf den Gebärdensprachseiten über die Hauptnavigation aufgerufen werden.
Neben den Gebärdensprachvideos bietet der Deutsche Bundestag bereits seit 2012 einen Internetauftritt in "Leichter Sprache" an. Dieser richtet sich an Menschen mit Lernbehinderungen und Leseschwächen oder an Personen, die Deutsch lernen.
Mit den Angeboten in Gebärdensprache und "Leichter Sprache" werden Kommunikationshürden für Menschen mit Behinderungen abgebaut. Damit folgt das Parlament den Maßgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2.0). Auf diese Weise soll sich den Nutzern der Inhalt der Internetseiten des Bundestages sowie die Navigation durch den Internetauftritt besser erschließen. (eis/27.05.2016)