Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Die Buchpreisbindung gilt in Deutschland künftig auch für elektronische Bücher (E-Books). Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 28. April 2016, mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen bei Enthaltung der Linken beschlossen. Mit ihrer Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8043) folgten die Parlamentarier einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18(8260).
In der Debatte zeigten sich die Abgeordneten einig in der Überzeugung, dass das Kulturgut Buch sowohl in seiner analogen wie auch in der digitalen Fassung schützenswert ist. So sagte der SPD-Kulturpolitiker Matthias Ilgen, die Ausweitung der Buchpreisbindung auf E-Books garantiere Rechtssicherheit und sorge für eine Vielfalt auf dem Buchmarkt.
Man habe vor der Frage gestanden, ob der Wettbewerb rund um das Buch über den Preis oder über den Service und die Dienstleistungen der vielen Buchhandlungen, die deutsche Innenstädte belebten, geführt werden solle - und auf die Qualität gesetzt.
Für die Unionsfraktion betonte Matthias Heider, mit dem Gesetzentwurf werde das Buch als Kulturgut gestärkt. Dennoch sei die Einschränkung des Wettbewerbs ein „zweischneidiges Schwert“.
Daher habe man sich auch weitergehenden Wünschen aus der Branche widersetzt. Bestimmte Verkaufsmaßnahmen zu verbieten, ist seiner Ansicht nach nicht nötig, man dürfe den Schutz „nicht überstrapazieren“.
Für die Bundesregierung erklärte der Parlamentarische Staatssekretär für Wirtschaft und Energie Uwe Beckmeyer (SPD), es sei besonders wichtig, dass mit dem Gesetz auch jene erfasst würden, die „von außen“ über das Internet auf den deutschen Buchmarkt einwirkten.
Dass sie den deutschen Buchmarkt nun nicht über ein Abweichen von der Buchpreisbindung unter Druck setzen könnten, sei ein „entscheidender Punkt“ der Neuregelung. Die 2002 gesetzlich geregelte Buchpreisbindung sei eine „grandiose Erfolgsgeschichte“.
Die Opposition begrüßt zwar die Ausweitung der Buchpreisbindung auf E-Books. Grüne und Linke bemängeln aber, dass dies nur ein erster Schritt zum Schutz der Kreativen und der kulturellen Vielfalt sein könne. Die Linke-Kulturpolitikerin Sigrid Hupach sagte, um die Buchpreisbindung „zukunftsfest“ zu machen, sei es letztlich erforderlich, die transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen Europäischer Union und den USA und Kanada zu stoppen.
Es gebe zu Recht ein Misstrauen in der Bevölkerung, ob diese Abkommen die kulturelle Vielfalt in Deutschland wirklich schützen würden, wenn große Konzerne klagen könnten, weil sie ihre Interessen beeinträchtigt sähen. Gut sei nicht ein freier Handel, gut sei nur ein „fairer und gerechter Handel“. TTIP und Ceta müssten daher gestoppt werden.
Die Kulturpolitikerin Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, weil Kreativität „kein Nine-to-five-Job“ sei, sei die Kultur kein Wirtschaftszweig wie jeder andere, sondern bedürfe besonderen Schutzes. Die Buchpreisbindung verhindere einen „Unterbietungswettbewerb“, und es sei nur konsequent, sie auszuweiten. Sie verstehe aber nicht, so Rößner, warum etwa Wünsche des Bundesrates keinen Eingang in das Gesetz gefunden hätten.
Wer argumentiere, die Gerichte hätten Verstöße gegen die Buchpreisbindung gut im Griff, der gebe seine politische Verantwortung ab. Rößner beklagte, vor allem in Sachen Urhebervertragsrecht herrsche bei der schwarz-roten Koalition „gähnende Leere“. Sie rief die Regierung dazu auf, sich nicht auf dem Gesetz auszuruhen, sondern mehr für die kulturelle Vielfalt zu tun. (suk/28.04.2016)