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In Deutschland könnte es künftig mehr öffentliche WLAN-Netze für den Internetzugang geben. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich dem Vernehmen nach auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung geeinigt. Über die entsprechend geänderte Novelle des Telemediengesetzes (18/6745) entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 2. Juni 2016, im Anschluss an die um 13.30 Uhr beginnende 45-minütige Debatte.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Private und nebengewerbliche Anbieter sollen danach künftig ihr öffentliches WLAN nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einem Passwort gegen unberechtigte Zugriffe sichern müssen. Sie sollen vielmehr das Provider-Privileg genießen, was bedeutet, dass sie lediglich den Zugang zum Internet bereitstellen, nicht aber für das eventuelle Fehlverhalten der Nutzer verantwortlich gemacht werden können.
Schon im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 hatten sich Union und SPD für eine Abschaffung der Störerhaftung, bei der immer der Anbieter des WLAN-Netzes etwa für illegale Downloads über sein Netz verantwortlich gemacht wird, ausgesprochen. Ende 2015 legte die Bundesregierung dann den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (18/6745) vor. Ziel war es auch seinerzeit schon, den Zugang zum Internet über WLAN einfacher anbieten zu können. In der Vorlage war jedoch von „zumutbaren Pflichten“ für WLAN-Betreiber die Rede.
Laut Gesetzentwurf sind die Pflichten insbesondere dann erfüllt, „wenn der Diensteanbieter zum einen angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose Netzwerk ergriffen hat und zum anderen den Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen". Diese im Gesetz genannten Vorgaben seien von den WLAN-Betreibern in der Regel erfüllbar, urteilte die Regierung.
Bei Experten stieß die geplante Regelung jedoch auf Kritik. Während einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses urteilte die Mehrheit der Experten, mit der Änderung würden nicht die Voraussetzungen geschaffen, durch die das mobile Internet über WLAN für jeden verfügbar gemacht werden kann. Das Gesetz sei unbrauchbar sowie ein Verstoß gegen europäisches Recht, hieß es.
Als maßgeblich für den Sinneswandel innerhalb von Regierung und Koalition wird denn auch ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) angesehen. Darin wird das Prinzip der Störerhaftung abgelehnt. Gewerbetreibende, die ein ungesichertes WLAN-Netz betreiben, dürften nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden, urteilen die Experten des EuGH. Sie dürften zudem auch nicht dazu verpflichtet werden, ihr Netz stillzulegen, mit einem Passwort zu sichern oder die Kommunikation zu überwachen.
Bestätigt durch das EuGH-Gutachten dürften sich auch die Koalitionsfraktionen sehen. Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten schon Ende 2014 in einem gemeinsamen Gesetzentwurf (18/3047) ein Ende der Störerhaftung gefordert. Durch eine Änderung des Telemediengesetzes sollten dem Entwurf nach auch Betreiber von öffentlichen WLANs als „Diensteanbieter“ im Sinne des Paragrafen 8 des Telemediengesetzes angesehen werden, sodass die dort geregelten Haftungsfreistellungen auch für sie gelten.
In der aus dem Januar 2015 stammenden Beschlussempfehlung zu dem Oppositionsentwurf (18/3861) lehnten CDU/CSU und SPD den Entwurf mit Verweis auf Klärungsbedarf innerhalb der Koalition und den zu erwartenden Entwurf der Bundesregierung ab. (hau/25.05.2016)