Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Experten bewerten Reform der Pflegeausbildung

Die Ausbildung in der Pflege steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 30. Mai 2016. Gegenstand sind der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe (18/7823) sowie Anträge der Linken für „Gute Ausbildung – Gute Arbeit – Gute Pflege“ (18/7414) und der Grünen „Integrative Pflegeausbildung – Pflegeberuf aufwerten, Fachkenntnisse erhalten“ (18/7880). Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) und Paul Lehrieder (CDU/CSU) beginnt um 12 Uhr im Sitzungssaal 3 N 001 der CDU/CSU-Fraktion im Reichstagsgebäude und dauert drei Stunden.

Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will die bisher drei Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammenführen. Dadurch würde der größte Ausbildungsberuf in Deutschland mit mehr als 133.000 Auszubildenden in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege entstehen.

Die generalistische Pflegeausbildung solle auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte laut Regierung 2018 starten. Ausgebildet werden soll mit dem Berufsziel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Anträge der Opposition

Die Linke plädiert in ihrem Antrag für eine integrierte Pflegeausbildung innerhalb einer mindestens dreijährigen dualen Ausbildung. Durch eine mindestens einjährige Schwerpunktsetzung in allgemeiner Pflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege könnten spezifische Fachkenntnisse für die verschiedenen Bereiche erworben werden. Zudem müssten die Kosten der Pflegeausbildung vollständig über die soziale Pflegeversicherung refinanziert werden.

Die Grünen fordern, das Gesetzgebungsverfahren so lange auszusetzen, bis die endgültigen detaillierten Verordnungen vorliegen. Es müsse Zeit bleiben, die Verordnungen in ihren Auswirkungen zu prüfen. Ferner sollte ein Konzept für eine integrative Ausbildung entwickelt werden. So sollten im ersten Ausbildungsabschnitt (eineinhalb bis zwei Jahre) identische Inhalte unterrichtet werden. Im zweiten Teil (ein bis eineinhalb Jahre) sollten sich die Auszubildenden in einem der drei Berufe Altenpflege, Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisieren. (pk/17.05.2016)

Zeit: Montag, 30. Mai, 12 bis 15 Uhr
Ort:  Berlin, Reichstagsgebäude, Sitzungssaal 3 N 001

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: michael.thiedemann@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände:

Einzelsachverständige: