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Sexualstrafrecht soll reformiert werden

Mit der geplanten Reform des Sexualstrafrechts beschäftigt sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 1. Juni 2016. Gegenstand sind der Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (18/8210), der Linken zur Änderung des Sexualstrafrechts (18/7719) und der Grünen zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung (18/5384). Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die geltende Strafvorschrift setzt voraus, dass der Täter das Opfer mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen nötigt. Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf schreibt, gebe es Situationen, in denen diese Voraussetzungen nicht zutreffen, „die aber dennoch in strafwürdiger Weise für sexuelle Handlungen ausgenutzt werden, etwa wenn das Opfer aufgrund der überraschenden Handlungen des Täters keinen Widerstand leisten kann oder wenn das Opfer nur aus Furcht von Widerstand absieht“.

Nach dem Vorschlag der Regierung soll ein neu gefasster Paragraf 179 des Strafgesetzbuches mit „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ überschrieben werden. Strafbar soll sich danach machen, wer eine „Lage, in der eine andere Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zum Widerstand unfähig ist, aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist oder im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet“, dazu ausnutzt, sexuelle Handlungen an dieser Person vorzunehmen oder an sich von dieser Person vornehmen zu lassen.

Gesetzentwürfe der Linken und der Grünen

Während die Grünen in ihrem Gesetzentwurf den Begriff „Sexuelle Nötigung“ durch „sexuelle Misshandlung“ ersetzen und darunter den Tatbestand weiter fassen, will Die Linke einen neuen Grundtatbestand der Strafbarkeit „nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen“ schaffen. Der deutlich artikulierte Unwillen soll dabei ausreichen, auch wenn es zu keiner Gegenwehr gekommen ist, beispielsweise aus Rücksicht auf die nebenan schlafenden Kinder.

Zudem sollen „sexuelle Handlungen unter Ausnutzung besonderer Umstände“ unter Strafe gestellt werden, womit vor allem die bestehende Schutzlücke in sogenannten Überraschungsfällen geschlossen werden soll. (pst/18.05.2016)

Zeit: Mittwoch, 1. Juni 2016
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen