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Von Mittwoch, 1. Juni, bis Freitag, 3. Juni 2016, debattiert der Bundestag unter anderem über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie über ihren Bericht zum 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetz, einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie einen Antrag der Linksfraktion, die umstrittene Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Auf der Tagesordnung stehen zudem der Berufsbildungsbericht der Bundesregierung, ein Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die Qualität der humanitären Hilfe zu steigern, sowie eine vereinbarte Debatte zur Exzellenzinitiative. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Regierungsbefragung: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr mit der Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen. 35 Minuten sind dafür vorgesehen.
Fragestunde: Ab 15.35 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 15.35 Uhr.
Regulierung des Prostitutionsgewerbes: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (18/8556). Er sieht laut Bundesregierung vor, „das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, die Arbeitsbedingungen der in der legalen Prostitution Tätigen zu verbessern und Kriminalität aus dem Bereich der Prostitution zu verdrängen“. Ebenfalls in erster Lesung debattiert der Bundestag über den von der Bundesregierung im Januar 2007 vorgelegten Bericht zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (16/4146). Das Prostitutionsgesetz, das 2002 in Kraft trat, sollte die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten verbessern und das kriminelle Umfeld wirkungsvoller bekämpfen. Der Bericht kommt nun zu dem Ergebnis, dass das Gesetz sein Ziel nur zum Teil erreicht habe; allerdings hätten sich auch Befürchtungen, mit dem Prostitutionsgesetz sei die Bekämpfung des Menschenhandels erschwert worden, nicht bestätigt. Grundlage des Berichts sind drei Studien, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben hatte. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen.
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels: Es folgt um 10.05 Uhr die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Menschenhandels (18/4613). Er sieht vor, die Strafbarkeit des Menschenhandels zu erweitern. Mit dem Vorhaben soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Demnach soll künftig der Tatbestand des Menschenhandels auch erfüllt sein, wenn die Opfer ins Land gebracht werden, um strafbare Handlungen zu begehen oder zu betteln. Auch wer Menschen ins Land bringt, um ihnen Organe zu entnehmen, soll künftig nach einem entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch bestraft werden können. Laut Begründung der Bundesregierung greift in diesen Fällen bisher nur das Transplantationsgesetz. Bisher war Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft beziehungsweise zur sexuellen Ausbeutung strafbar. Eine Stunde wird die Debatte dauern.
Gedenken an den Völkermord an den Armeniern: Um 11.10 Uhr geht es weiter mit der abschließenden Beratung eines gemeinsamen Antrags von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten vor 101 Jahren“. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die deutsche Mitverantwortung an den historischen Ereignissen anzuerkennen und unter Nutzung der im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts vorhandenen Akten aufzuarbeiten sowie anzuerkennen, dass es sich bei den Massakern und Vertreibungen an den Armeniern ab 1915 um einen Völkermord gehandelt habe. Abgestimmt wird auch über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/4335, 18/7909), in dem die Bundesregierung anlässlich des Gedenkens an den Völkermord an den Armeniern im Jahr 1915 Jahren aufgefordert wird, sich „vorbehaltlos zur historischen Mitverantwortung des Deutschen Reichs“ an diesem Völkermord zu bekennen. Außerdem verlangt sie, dass ein bereits vor zehn Jahren verabschiedeter fraktionsübergreifender Antrag (15/5689), in dem gefordert wurde, dass Deutschland zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beitragen solle, vollständig umgesetzt wird. Eine Stunde ist für die Aussprache vorgesehen.
Riester-Rente und gesetzliche Rentenversicherung: Um 12.15 Uhr steht die erste Lesung eines Antrags der Fraktion Die Linke auf der Tagesordnung, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die so genannte Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Nach Ansicht der Abgeordneten ist die Riester-Rente gescheitert. Ihre Rückabwicklung würde die Rentenversicherung um 3,6 Milliarden Euro Riester-Förderung pro Jahr aus Steuermitteln stärken. Eine Stunde wird die Debatte dauern.
Änderung des Telemediengesetzes: Weiter geht es um 13.30 Uhr mit der abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (18/6745). Damit soll erreicht werden, dass der Zugang zum Internet über Funknetze (WLAN) künftig einfacher angeboten werden kann. Bisher sei das Angebot von WLAN in Deutschland weniger ausgeprägt als in anderen Ländern, schreibt die Bundesregierung. Grund hierfür sei das Haftungsrisiko, dem Betriebe, Cafés, Restaurants, Hotels, Einzelhändler, aber auch öffentliche Einrichtungen ausgesetzt seien. Denn die Kunden könnten über den Hotspot Rechtsverletzungen, etwa Verstöße gegen das Urheberrecht durch illegale Downloads, begehen. WLAN-Betreiber würden daher Gefahr laufen, insbesondere mit Abmahnungen von Urheberrechteinhabern konfrontiert zu werden. Mit der Gesetzesänderung soll klargestellt werden, dass WLAN-Betreiber Zugangsanbieter im Sinne von Paragraf 8 des Telemediengesetzes und damit für den Inhalt übermittelter fremder Informationen nicht verantwortlich sind. Ebenfalls abgestimmt wird über einen von den Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gemeinsam eingebrachten Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung (18/3047, 18/3861), der in eine ähnliche Richtung zielt wie die Vorlage der Bundesregierung. Für die Aussprache sind 45 Minuten eingeplant.
Erweiterung des Arbeitslosenversicherungsschutzes: Ab 14.15 Uhr debattiert der Bundestag 45 Minuten lang abschließend über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (18/8042). Das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz soll gering qualifizierten Arbeitnehmern und Langzeitarbeitslosen zu einem besseren Zugang zu Instrumenten der beruflichen Weiterbildung verhelfen. So sollen etwa Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss künftig zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen wie Lesen, Rechnen und Schreiben erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nötig ist. Ebenfalls abgestimmt wird über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/7425), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung zu stärken, sowie über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5386), in dem die Abgeordneten eine gerechtere Gestaltung der Arbeitslosenversicherung fordern. Abschließend beraten wird zudem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3918, 18/5119), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Arbeitsförderung neu auszurichten. So müsse unter anderem der Aufbau eines verlässlichen sozialen Arbeitsmarktes auf Basis des Passiv-Aktiv-Transfers „unverzüglich“ eingeleitet werden. Denn dadurch werde die Teilhabe und Integration von jenen Arbeitslosen gewährleistet, die auch bei einer hohen Arbeitskräftenachfrage keine Chance auf eine ungeförderte Beschäftigung hätten, heißt es in der Vorlage.
Rechtslage bei Samenspende: Über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7655), das Recht auf Kenntnis eigener Abstammung in einem eigenen Gesetz zu verankern, debattieren die Abgeordneten in erster Lesung ab 15 Uhr. Mithilfe von Samenspenden gezeugte Kinder sollen das Recht bekommen zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage und fordern die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll nach dem Willen der Fraktion die Einrichtung eines Melde- und Auskunftssystems, in dem die Identität des Samenspenders festgehalten ist, und einen entsprechenden Vermerk im Geburtenregister vorsehen. Wenn gewünscht, sollten durch Samenspende gezeugte Kinder eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Samenspender und gegebenenfalls auch Halbgeschwistern erhalten. Eine Härtefallregelung solle dabei berechtigte Interessen des Samenspenders schützen. Das Kind solle zudem das Recht bekommen, durch einen Gentest feststellen zu lassen, ob der eingetragene Samenspender tatsächlich der biologische Vater ist. 45 Minuten sind für die Debatte eingeplant.
Sicherung des Fachkräftepotenzials: Ab 15.45 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang abschließend über einen von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Fachkräftepotenzial für die Wirtschaft zu sichern.
Sowjetische Kriegsgefangene als NS-Opfer: Ein Antrag der Linksfraktion (18/8422), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sowjetische Kriegsgefangene als NS-Opfer anzuerkennen, wird ab 16.30 Uhr 45 Minuten lang in erster Lesung im Plenum debattiert. Wie die Abgeordneten in der Vorlage ausführen, gehörten die sowjetischen Kriegsgefangenen zu den „von der rassistisch motivierten Vernichtungspolitik der Nazis besonders betroffenen Gruppen“. Sie seien von den Nazis als „Untermenschen“ diffamiert und verfolgt worden. Diese Politik habe sich in einer extrem hohen Todeszahl der sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschem Gewahrsam widergespiegelt, heißt es in dem Antrag weiter.
Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR): Ab 17.15 Uhr befassen sich die Abgeordneten 30 Minuten lang in erster Lesung mit einem Antrag der Bundesregierung, den Bundeswehreinsatz in Kosovo im Rahmen der Nato-Mission KFOR fortzusetzen. Ziel von KFOR war es zunächst, den Abzug der jugoslawischen Truppen und die Entmilitarisierung des Kosovo zu überwachen. Nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo im Februar 2008 blieb KFOR mit Zustimmung der kosovarischen Regierung im Land. Ziel ist es seither, dort ein sicheres Umfeld aufzubauen und zu erhalten. Die Bundeswehr ist seit Beginn der Nato-Mission im Juni 1999 in Kosovo präsent. Das derzeitige Mandat sieht eine personelle Obergrenze von 1850 deutschen Soldaten vor und ist bis zum 11. Juni 2016 befristet.
Milchkrise: Weiter geht es um 17.45 Uhr mit der abschließenden Beratung eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Milchkrise (18/6206). Darin fordern die beiden Oppositionsfraktionen ein aktives Milchmarkt-Krisenmanagement, um nach dem Wegfall der Milchquote die Rohstoffpreise zu stabilisieren. Die Bundesregierung wird unter anderem dazu aufgefordert, auf EU-Ebene im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Milchviehbetriebe zu unterstützen. Auf nationaler Ebene soll ein Unterstützungsprogramm für die grünlandgebundene Milchviehhaltung in Höhe von 50 Millionen Euro bereitgestellt werden. In erster Lesung mitberaten wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Bundesregierung vor dem Hintergrund der andauernden Milchkrise aufgefordert wird, eine Reduzierung der Milchmenge zu unterstützen und damit den Markt zu entlasten. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.
Bundeswehreinsatz in Libanon (Unifil): Ebenfalls 30 Minuten lang wird ab 18.15 Uhr ein Antrag der Bundesregierung beraten, den Bundeswehreinsatz im Rahmen der UN-Mission Unifil im Libanon fortzusetzen. Unifil (United Nations Interim Force in Lebanon) ist einer der ältesten friedenserhaltenden Einsätze der Vereinten Nationen: Seit 1978 setzen sich Blauhelmsoldaten für Frieden zwischen dem Libanon und Israel ein. Anfangs zählten die Überwachung eines angestrebten Waffenstillstands und die Bestätigung des Abzugs israelischer Streitkräfte aus dem Libanon zu ihren Aufgaben. Nach dem Zweiten Libanonkrieg im Jahr 2006 wurde das Mandat ergänzt. Seitdem unterstützt Unifil die libanesische Regierung dabei, die Seegrenzen zu sichern und Waffenschmuggel übers Meer zu verhindern. Deutschland stellt durchschnittlich etwa 150 Blauhelme, die Mandatsobergrenze liegt bei 300. Das Mandat des UN-Sicherheitsrats und das Mandat des Deutschen Bundestages wurden seit Beginn der Operation stets verlängert; das aktuelle UN-Mandat ist gültig bis zum 31. August 2016, das deutsche Parlamentsmandat bis zum 30. Juni 2016.
Essensversorgung in Kitas und Schulen: Ab 18.45 Uhr debattieren die Abgeordneten 30 Minuten lang in erster Lesung über einen Antrag der Fraktion Die Linke, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, für alle Kinder und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen „eine hochwertige und unentgeltliche Essensversorgung“ zu garantieren. Dies sei möglich, wenn der Bund die Kosten im Rahmen der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen sowie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen im Rahmen der öffentlichen Fürsorge übernehme. Außerdem muss er nach Ansicht der Fraktion „die Finanzierung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung, die Träger und Schulen kompetent beraten, endlich sicherstellen“.
Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes: 30 Minuten lang abschließend beraten wird ab 19.15 Uhr der Entwurf eines von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (18/8235). Hintergrund der Änderung sind die schlechten Erzeugerpreise in der Milchwirtschaft; Ziel sei eine Stützung des Marktes durch „außergewöhnliche Maßnahmen“ auf Grundlage einer EU-Verordnung der Europäischen Kommission, die eine Anpassung der Vorschriften des Agrarmarktstrukturgesetzes erforderlich mache. Dadurch soll es anerkannten Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbänden sowie Genossenschaften und anderen Formen von Erzeugerorganisationen ermöglicht werden, die Rohmilchproduktion innerhalb der EU auf freiwilliger Basis für einen Zeitraum von sechs Monaten zu regulieren. Diese Maßnahme soll zur Wiederherstellung des erforderlichen Marktgleichgewichtes beitragen. In der Begründung heißt es dazu weiter, dass andernfalls keine Produktionsverringerungen bei der Milchproduktion für die nächsten Jahre zu erwarten seien.
Transparenz bei der Ministererlaubnis: Weiter geht es um 19.45 Uhr mit der ersten Lesung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8078), in dem mehr Transparenz und demokratische Kontrolle bei der so genannten Ministererlaubnis gefordert wird. So soll der Bundestag laut Vorlage ein Veto gegen die Ministererlaubnis bei Unternehmensfusionen erhalten. Außerdem soll der Wirtschaftsminister die Ministererlaubnis, mit der er ein gegensätzliches Votum des Bundeskartellamtes aufheben kann, detailliert begründen müssen. Das aktuelle Ministererlaubnisverfahren zum Zusammenschluss der Supermarkt-Ketten Edeka und Kaiser's Tengelmann offenbare die Schwächen des Verfahrens, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. So habe der Minister zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens seine Entscheidung erläutert, kritisieren sie. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.
Dopingopfer-Hilfegesetz: Anschließend beraten die Abgeordneten ab 20.15 Uhr 25 Minuten lang abschließend über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (18/8040, 18/8261). Das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz sieht vor, einen vom Bundesverwaltungsamt verwalteten Fonds in Höhe von 10,5 Millionen Euro einzurichten, aus dem DDR-Dopingopfer eine einmalige Entschädigungszahlung erhalten sollen. Einen ähnlichen Fonds gab es schon einmal: Im August 2002 hatte der Bundestag das Dopingopfer-Hilfegesetz verabschiedet, mit dem ein Hilfsfonds in Höhe von zwei Millionen Euro für Einmalzahlungen an DDR-Dopingopfer eingerichtet wurde. Nachdem er erschöpft war, trat das Dopingopfer-Hilfegesetz zum Jahresende 2007 außer Kraft. Die geplante Neuauflage begründet die Bundesregierung damit, dass damals nicht alle anspruchsberechtigten Doping-Opfer erfasst worden seien.
Verbraucherrechte bei Anlagepleiten: Um 20.45 Uhr geht dann ein Antrag der Fraktion Die Linke in die erste Lesung, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Verbraucherrechte nach einer Anlagepleite zu stärken. 30 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.
Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften: Ab 21.15 Uhr beraten die Abgeordneten 30 Minuten lang in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (18/8559). Er sieht unter anderem eine Verschärfung des gewerblichen Bewachungsrechts vor. So müssen Bewachungsunternehmer künftig anstelle des bisherigen Unterrichtungsnachweises einen Sachkundenachweis erbringen. Auch Bewachungspersonal, das bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen in leitender Funktion eingesetzt wird, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Hintergrund der Neuregelung, die zu einer Ergänzung der Bewachungsverordnung und des Paragrafen 34a der Gewerbeordnung führt, ist laut Bundesregierung die Tatsache, dass es in letzter Zeit zu vereinzelten Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften durch Bewachungspersonal gekommen ist.
Vereinbarung von Familie, Pflege und Dienst: Weiter geht es um 21.45 Uhr mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Er sieht die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit und Pflegezeit für die genannten Berufsgruppen vor. Diese erhalten einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts während der (teilweisen) Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist. Damit werde das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf im Wesentlichen wirkungsgleich im Beamten- und Soldatenbereich nachvollzogen, heißt es in der Vorlage. 30 Minuten sind für die Debatte eingeplant.
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch: Ebenfalls 30 Minuten lang wird anschließend ab 22.15 Uhr in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze beraten. Das Der Gesetzentwurf sieht vor, die Vorschläge aus dem Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der technischen und organisatorischen Abläufe in den Meldeverfahren in der sozialen Sicherung umzusetzen und ihnen eine gesetzliche Grundlage zu geben. Dabei geht es unter anderem um den Einsatz einer maschinenlesbaren Verschlüsselung der Daten auf dem Sozialversicherungsausweis, die eindeutige gesetzliche Definition von Verfahrenskomponenten wie die Betriebs- und Zahlstellennummer sowie um die Einführung eines Qualitätsmanagements für die Teile der Software der Sozialversicherungsträger, die an den Meldungen an die Arbeitgeber beteiligt sind.
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz: Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ geht um 22.45 Uhr in die erste Lesung, für die 30 Minuten vorgesehen sind. Ziel ist es laut Bundesregierung, Investitionen in Kleinstbetriebe, in kleine Infrastrukturen und in den ländlichen Tourismus zu fördern – und damit die ländlichen Räume, die stark vom demografischen Wandel betroffen sind.
Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes: Um 23.15 Uhr geht es weiter mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. Geändert werden sollen damit die Vorschriften zum Dauergrünlanderhalt im Rahmen des Greening der EU-Direktzahlungen. Laut Bundesregierung sind die Änderungen notwendig geworden, nachdem die EU-Kommission im Sommer 2015 in einem Leitfaden die EU-Vorschriften zum Begriff der Umwandlung im Rahmen des Dauergrünlanderhalts ausgelegt hat. Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass „im Rahmen der nach dem Leitfaden bestehenden engen Grenzen auf Antrag die Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel aufgehoben werden“ soll, wenn es in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche umgewandelt werden soll, und dass die Genehmigung zur Umwandlung von anderem als umweltsensiblem Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche ohne Verpflichtung zur Neuanlage von Dauergrünland erteilt werden soll. 30 Minuten wird die Debatte dauern.
Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe: Ab 23.45 Uhr befasst sich der Bundestag 30 Minuten lang in erster Lesung mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen. Er sieht ein weit reichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen. Ziel ist es laut Bundesregierung, die Verbreitung von NPS zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken. Damit solle „die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den häufig unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, geschützt werden“, so die Bundesregierung. In erster Lesung mitberaten wird ein Antrag der Fraktion Die Linke, in dem sie sich für „eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen“ ausspricht. Nach Ansicht der Abgeordneten ist die Ausweitung des Verbotsansatzes für neue synthetische Drogen falsch. Sie sei wie schon das Verbot anderer Drogen nicht geeignet, das Angebot, den Konsum oder drogenbedingte Schädigungen zu reduzieren, sondern spiele der Drogenmafia in die Hände.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 0.15 Uhr.
Berufliche Bildung: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung des von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Berufsbildungsberichts 2016 (18/8300). Darin zieht sie für das Ausbildungsjahr 2015 eine insgesamt positive Bilanz. Dies gelte besonders für junge Menschen, die sich um einen Ausbildungsplatz beworben hätten. Gleichwohl stellt der Bericht fest, dass sich die Passungsprobleme von betrieblichen Ausbildungsplatzangeboten und der Bewerbernachfrage in bestimmten Regionen und Berufen weiter verstärkt hätten. Dieser Entwicklung müsse mit zusätzlichen Maßnahmen entgegengewirkt werden. In erster Lesung mitberaten werden zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/8421), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Ausbau der inklusiven Bildung in der beruflichen Bildung umzusetzen, sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8259) mit dem Titel „Im Jahr 2016 die Berufsbildung fit für die Zukunft machen“. Eine Stunde ist für die Debatte über die drei Vorlagen vorgesehen.
Qualität der humanitären Hilfe: Ab 10.05 Uhr berät der Bundestag eine Stunde lang in erster Lesung einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise initiierten Humanitären Weltgipfel (WHS) zu unterstützen und die Qualität der humanitären Hilfe zu steigern. Beim WHS, der am 23. und 24. Mai 2016 in Istanbul stattfand, kamen Staaten und Zivilgesellschaft mit zusammen mit dem Ziel, Wege und Möglichkeiten zu finden, um die humanitären Bedürfnisse in einer sich schnell verändernden Welt zu bewältigen.
Vereinbarte Debatte zur Exzellenzinitiative: Weiter geht es ab 11.10 Uhr mit einer einstündigen vereinbarten Debatte zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Das geplante Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative wurde am 22. April 2016 von Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka (CDU) und der Bremer Wissenschaftssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt (SPD) vorgestellt. Es sieht unter anderem vor, dass der Bund zum ersten Mal Universitäten dauerhaft mitfördern kann. Die Regierungschefinnen und Regierungschefts von Bund und Ländern entscheiden am 16. Juni 2016 über das neue Exzellenzprogramm, in das dem Bundesbildungsministerium zufolge die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative eingeflossen sind. Diese wurde von einer internationalen und unabhängigen Expertenkommission unter Vorsitz des Wissenschaftlers Prof. Dr. Dieter Imboden erarbeitet und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) im Januar 2016 vorgelegt.
Filmförderungsgesetz: Im Anschluss geht um 12.15 Uhr der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über die Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films in die erste Lesung, für die 45 Minuten eingeplant sind. Ziel ist laut Bundesregierung „eine noch effektivere, erfolgreiche Förderung des deutschen Qualitätsfilms und der weitere flächendeckende Erhalt der Kinos als Kulturort“. So sollen unter anderem durch eine gezieltere Auswahl der Filme die Fördermittel stärker konzentriert werden. Der Entwurf sieht zudem vor, die Vergabekommissionen der Filmförderungsanstalt zu verschlanken, um Entscheidungen transparenter zu machen. Sie sollen zudem rotierend mit Experten besetzt werden – und zwar paritätisch mit Männern und Frauen.
DDR-Renten-Überleitungsrecht: Ab 13 Uhr debattiert der Bundestag abschließend über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/4972, 18/6706), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „Ungerechtigkeiten“ bei der Mütterrente in Ostdeutschland und beim Übergangszuschlag zu beheben. Frauen, die ihre Kinder in Ostdeutschland geboren hätten, würden gegenüber westdeutschen Müttern benachteiligt, heißt es in der Vorlage. Während ab dem 1. Juli 2015 Frauen pro Kind im Westen 29,21 Euro mehr Bruttorente im Monat erhielten, seien es im Osten nur 27,05 Euro. Zudem würden ostdeutsche Frauen mit dem niedrigeren Rentenwert Ost nicht nur generell bei der Mütterrente schlechtergestellt, sondern auch, wenn die Mütterrente mit dem als Bestandsschutz gedachten Übergangszuschlag zusammentreffe, monieren die Abgeordneten und fordern entsprechende Änderungen im Rentenrecht. In erster Lesung mitberaten werden zudem zwei weitere Anträge der Linken zum DDR-Renten-Überleitungsrecht. Während die Abgeordneten in dem einen Antrag die Bundesregierung auffordern, „gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen zu schaffen“, verlangen sie in dem anderen Antrag (18/7903), dass die Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredelung gewahrt werden. 45 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 13.45 Uhr. (nal/25.05.16)