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Regulierung des Prostitutionsgewerbes

Das Prostitutionsgewerbe soll schärfer reglementiert und Prostituierte besser vor Ausbeutung, Gewalt und Gesundheitsschäden geschützt werden. Dies ist das Ziel des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Prostituiertenschutzgesetzes (18/8556), der am Montag, 6. Juni 2016, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht. Die Sitzung unter Vorsitz von Paul Lehrieder (CDU/CSU) beginnt um 13 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert etwa zwei Stunden. Gegenstand der Anhörung sind auch Anträge der Linken (18/7236) und der Grünen (18/7243).

Betriebskonzept und Zuverlässigkeitsprüfung

Die Gesetzesnovelle sieht unter anderem die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten, eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Kondompflicht vor. Nach den Plänen der Bundesregierung muss zukünftig jeder Betreiber einer Prostitutionsstätte ein Betriebskonzept vorlegen, das einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen wird. Damit sollen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, ausbeuterische Geschäftskonzepte wie zum Beispiel Flatrate-Modelle und alle Modelle, die der sexuellen Selbstbestimmung der Prostituierten zuwiderlaufen, ausgeschlossen werden. Einschlägig Vorbestraften soll die Betriebserlaubnis für Prostitutionsstätten verweigert werden.

Strengere Auflagen sollen allerdings auch für die Prostituierten selbst eingeführt werden. Sie müssen zukünftig alle zwei Jahre sich bei den Kommunen anmelden und jedes Jahr eine Gesundheitsberatung absolvieren. Für 18- bis 21-jährige Prostituierte gelten eine jährliche Anmeldepflicht und eine halbjährliche Beratungspflicht. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Kondompflicht für Prostituierte und Freier und das Verbot von Werbung für Geschlechtsverkehr ohne Kondom vor. Bei Verstößen sollen hohe Bußgelder verhängt werden können.

Anträge der Opposition

Die Linke fordert, die Arbeitsbedingungen und das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu verbessern. So müsse für selbstständige Prostituierte ein bezahlbarer Weg in die Sozialversicherungssysteme geschaffen werden. Zudem müssten soziale und hygienische Mindeststandards als Voraussetzung für die Genehmigung von Prostitutionsstätten gesetzlich verankert werden. Auch solle das Beratungs- und Informationsangebot für Prostituierte ausgebaut werden.

Die Grünen wollen die Genehmigung für das Betreiben von Prostitutionsstätten an verbindliche hygienische und soziale Mindeststandards koppeln. Zudem müsse das Weisungsrecht der Bordellbetreiber gegenüber den Prostituierten präzisiert werden. Die Regierung wird aufgefordert, die Bundesländer beim Aufbau eines freiwilligen, mehrsprachigen und niedrigschwelligen Beratungssystems für Prostituierte zu unterstützen. (aw/27.05.2016)

Zeit: Montag, 6. Juni 2016, 13 bis etwa 15 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/227-36805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen