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Medizinische Versorgung von Asylsuchenden

Mit der medizinischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss am Mittwoch, 8. Juni 2016, in einer öffentlichen Anhörung. Dazu liegen Anträge der Linken, die medizinische Versorgung für Geflüchtete und Asylsuchende diskriminierungsfrei zu sichern (18/7413) und von Bündnis 90/Die Grünen, die psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zu verbessern (18/6067), vor. Die Sitzung unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) beginnt um 16.30 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert eine Stunde.

Antrag der Linken

Die Linke stellt fest, dass das Asylbewerberleistungsgesetz nur eine medizinische Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft vorsieht. Diese Beschränkung verletze das Menschenrecht auf Gesundheit. Beeinträchtigt werde die gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber zusätzlich durch ein oft zeit- und personalaufwendiges Antrags- und Prüfverfahren bei den Sozialämtern, wenn Betroffene einen Krankenschein, eine Facharztüberweisung oder eine Krankenhausbehandlung benötigten.

Die Linke fordert, alle Asylleistungsberechtigten in die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht einzubeziehen und Gesundheitskarten an alle Asylbewerber auszugeben. Die Leistungseinschränkungen sollten gestrichen werden. Die Krankenversicherungsbeiträge für Asylbewerber sollte der Bund tragen.

Antrag der Grünen

Die Grünen verlangen, allen Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die kompletten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren und ihnen eine Gesundheitskarte zur Verfügung zu stellen. Ferner müssten Instrumente entwickelt werden, um traumatisierte Asylsuchende frühzeitig zu identifizieren und zu behandeln. Die Flüchtlinge müssten auch rasch über mögliche Hilfen informiert werden.

Gemeinsam mit den Ländern sollte die Finanzierung von psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer sichergestellt und ihr Ausbau gefördert werden. Um die Versorgung zu verbessern, schlagen die Abgeordneten außerdem vor, Sonderbedarfszulassungen für fremdsprachige Psychotherapeuten zu ermöglichen. (pk/19.05.2017)

Zeit: Mittwoch, 8. Juni 2016, 16.30 bis 17.30 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich bis Montag, 6. Juni, beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: michael.thiedemann@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände und Institutionen:

Einzelsachverständige: