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Erweiterte Strafbarkeit von Menschenhandel

Die Bundesregierung will die Strafbarkeit des Menschenhandels erweitern. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz befasst sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 8. Juni 2016, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4613), durch den die EU-Richtlinie 2011/36/EU vom 5. April 2011 in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Sitzung unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Organentnahme soll ins Strafgesetzbuch

Geplant ist, dass der Tatbestand des Menschenhandels künftig auch dann erfüllt ist, wenn die Opfer ins Land gebracht werden, um strafbare Handlungen zu begehen oder zu betteln. Auch wer Menschen ins Land bringt, um ihnen Organe zu entnehmen, soll künftig nach dem Strafgesetzbuch bestraft werden können. Laut Gesetzesbegründung greift in diesen Fällen bisher nur das Transplantationsgesetz. Bisher war Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft beziehungsweise zur sexuellen Ausbeutung strafbar.

Vorgesehen ist zudem, den Qualifikationstatbestand in Fällen der Förderung des Menschenhandels (Paragraf 233a des Strafgesetzbuches) zu erweitern. Danach sollen Täter härter bestraft werden, wenn das Opfer unter 18 Jahre alt ist oder wenn die grob fahrlässige Gefährdung des Lebens des Opfers in Kauf genommen wird. Die Änderung soll auch auf die übrigen Menschenhandelsparagrafen 232 und 233 angewandt werden. (scr/19.05.2016)

Zeit: Mittwoch, 8. Juni 2016, 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen