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Berlin: (hib/JOH) Der Umweltausschuss hat sich mehrheitlich für eine weitere Beschränkung von gefährlichen Stoffen in Elektrogeräten ausgesprochen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte er einer Verordnung der Bundesregierung zur Ersten Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV, 18/1471) zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Die ElektroStoffV, die unter anderem die Verwendung von Cadmium, Blei und Quecksilber in Elektrogeräten sowie Kabeln und Ersatzteilen begrenzt, setzt in Deutschland die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) um. Ausnahmen gelten unter anderem für medizinische Geräte. Nachdem die Europäische Kommission im Herbst vergangenen Jahres Änderungen beschlossen hat, müssen diese mit Frist zum 16. Juli 2014 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundestag stimmt hierüber am Freitag ab.
Es sei sinnvoll und richtig, den Schadstoffgehalt in elektrischen und elektronischen Geräten zu senken und damit Risiken und Gefahren für Umwelt und Gesundheit zu begrenzen, urteilte die Unionsfraktion. Sie wies zudem darauf hin, dass der Geltungsbereich der Verordnung nicht nur Produkte, die in Deutschland oder der EU hergestellt würden, umfasse, sondern auch aus Nicht-EU-Staaten importierte Produkte. So würden Wettbewerbsverzerrungen verhindert.
Die SPD-Fraktion wies auf den Umstand hin, dass elektrische Geräte in Haushalten durch die rasante technische Weiterentwicklung oft nicht sehr lange verwendet würden. Daher sei es nicht nur wichtig, die Verwendung gefährlicher Schadstoffe bei der Produktion einzuschränken, sondern die betroffenen Produkte auch anschließend richtig zu recyceln. Insgesamt müssten Produkte in Zukunft so hergestellt werden, dass sie gut wiederverwertet werden können.
Die Grünen-Fraktion bezeichnete die Umsetzung der EU-Richtlinie als richtig, wertete aber eine Passage der Änderungsverordnung als kritisch. Ihr zufolge soll nicht jeder Verstoß gegen die ElektroStoffV zwangsläufig eine Produktrücknahme beziehungsweise einen Rückruf nach sich ziehen, weil dies oft mit einem erheblichen Aufwand verbunden sei. Es gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Grünen vertraten die Auffassung, dass ein Produkt immer zurückgezogen werden müsse, wenn es Gesundheit oder Umwelt gefährde. Die betreffende Passage in der Verordnung dürfe auf keinen Fall ein Freibrief dafür werden, Produkte nicht zurückzurufen, nur weil es zu teuer sei.
Auch Sicht der Linksfraktion hat es die Bundesregierung versäumt, Schwachstellen der ElektroStoffV zu korrigieren. So dürften recycelte Kunststoffe nicht mehr verwendet werden. Der Einsatz von Blei- und Quecksilber in Leuchtkörpern sei hingegen weiterhin erlaubt.
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