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Berlin: (hib/JBB) Von den eingeladenen Sachverständigen im Rechtsausschuss einhellig begrüßt wurden Änderungsvorschläge der Bundesregierung zum EEG-Gesetzesentwurf. Diese sind Teil eines Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576), für das der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz federführend ist. Dieser hatte am Donnerstag vier Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung zu den Änderungsvorschlägen eingeladen. Alle vier Sachverständigen begrüßten die Änderungen und die schnelle Reaktion der Politik um redaktionelle und inhaltliche Fehler des erst vor einer Woche verabschiedeten EEG Novelle (18/1304, 18/1573).
Claudio da Costa Gomez vom Fachverband Biogas E.V., sagte, die Änderung der Gärrestzeit von Biogasanlagen sei zu begrüßen. Eine ursprünglich geplante Begrenzung der Gärrestzeit auf 150 Tage sei weder zeitlich noch wirtschaftlich umsetzbar. Ebenfalls gutgeheißen wurde die Änderung, sogenannte Satelliten-Blockheizkraftwerte, die nicht am Standort der Biogasanlage betrieben werden sondern über eine Leitung mit Gas versorgt werden, wieder eigenständig in die Vergütungsbemessung zu zählen. Die geplante Zusammenzählung hätte eine „radikale Vergütungskürzung“ mit sich gebracht. Auch positiv gesehen wurde die Verschiebung des Stichtages für in Bau befindliche Biogasaufbereitungsanlagen vom 1.8.2014 auf den 1.1.2015.
Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V., stimmte seinem Vorredner in allen Punkten zu. Er betonte den Investitionsschutz für geplante und im Bau befindliche Anlagen. Die gesamte erneuerbare Energiewirtschaft bedürfe eines sicheren Planungsrahmens. Roger Kohlmann vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. sah das genauso. „Vertrauensschutz für Bestandanlagen ist für die Energiewende essentiell“, sagte er. Reinhard Schulz vom Biogasrat E.V. sagte, die Verschiebung des Stichtages sei zwar gut, die Wahl der Stichtage allerdings fragwürdig. Man behalte sich ein rechtliche Überprüfung vor.
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