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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung (18/2134) vorlegt. Damit soll die Straßenverkehrsverordnung und die Fahrerlaubnis-Verordnung angepasst werden, damit den Fahrerlaubnisbehörden im Falle der Neuerteilung des Führerscheins nach vorherigem Erlöschen die erforderlichen Daten zur Verfügung stehen.
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