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Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke setzt sich dafür ein, das Verfahren zur Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums neu zu regeln. Dazu hat sie nun einen Antrag (18/6589) vorgelegt, in dem sie von der Bundesregierung verlangt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. "Die bisherige Praxis, dass die konkreten Verfahren in Kenntnis und zur Rechtfertigung eines im Vorfeld politisch gesetzten Ergebnisses festgelegt werden, muss für die Zukunft ausgeschlossen werden", schreiben die Linken.
Darüber hinaus fordern sie, das Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend umzugestalten. Regelmäßig anfallende Bedarfe sollen in die allgemeinen Regelbedarfe der Kinder- und Jugendlichen mit einbezogen werden. Die Absicherung aller Kinder und Jugendlichen soll zu einer Kindergrundsicherung weiterentwickelt werden.
Die Fraktion fordert außerdem die Einsetzung einer Kommission zur künftigen Ausgestaltung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
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